DER HITLER-PROZESS 1924
Ludwig Stenglein, Ankläger im Hitler-Prozess 1924, und
Hans Ehard, seine rechte Hand

Zu meinem 70. Geburtstag hat mir der SPD-Ortsverein Eltmann das 1959 erschienene Buch „Der schwierige Außenseiter“ von Dr. Wilhelm Hoegner1 geschenkt, in dem es auf Seite 189 wörtlich heißt: „Zum bayerischen Justizminister wollte er [gemeint: Fritz Schäffer, Bayerischer Ministerpräsident von 28.5.- 28.9.1945] seinen Parteifreund von der Bayerischen Volkspartei, den Senats- präsidenten am Oberlandesgericht München, Dr. Hans Ehard2, machen, der im großen Hitlerprozess von 1924 die rechte Hand des damaligen Staatsanwalts Stenglein gewesen war.“

Da ich mit dem zitierten Staatsanwalt Stenglein nichts anfangen konnte, obwohl ich mich seit Jahren mit der (katholischen) Sippe Stenglein im Hochstift Bamberg beschäftige und in diesem Metier zu Hause bin, bin ich der Sache auf den Grund gegangen.3 Der Staatsanwalt muss seine Wurzeln in der hiesigen Gegend haben, weil der Name Stenglein nur hier geläufig war.4 Der Vollständigkeit halber habe ich seine „rechte Hand“ gleich mit unter die Lupe genommen.

Das Bayerische Justizministerium hat mir am 11. Februar 1999 (GZ. 2051 E – III – 66/99) mitgeteilt, dass über einen Staatsanwalt Stenglein keine Personalakten vorhanden seien. Es verwies mich auf den „Schweitzers Terminkalender für die Bayerischen Juristen für das Jahr 1929“, in dem ein Ludwig Stenglein aufgeführt ist, der 1923 Dienstaufsichtsführender I. Staatsanwalt in München I und ab 1926 Landgerichtspräsident in Bamberg gewesen war.

Die Einsicht in die „Familien-Karte, Reg.-Nr. 218“ beim Stadtarchiv Bamberg (StadtAB) unter C 9 Nr. 58 ergab, dass sich am 27. April 1926 ein aus München kommender Landgerichtspräsident Ludwig Stenglein in Bamberg angemeldet und in der Hainstraße 29/0 gewohnt hat.

Die weiteren Forschungen erbrachten Folgendes:

Der in Rede stehende Georg Ludwig Richard Stenglein erblickte am 27. Dezember 1869 in Regensburg als viertes Kind des Johann Georg Stenglein und dessen Ehefrau Luise, geborene Stiegler, das Licht der Welt. Er hatte drei Geschwister namens Georg Ludwig Jakob (*23.2.1866, +2.6.1866), Laura Kunigunda Helene (*27.2.1867) und Georg Friedrich (*20.5.1868). Die Familie war protestantisch („Familienbogen“ beim Stadtarchiv Regensburg [StadtAR]; Auskunft vom 14.4.1999, GZ. 4122 – 53 St/1601).

Der Vater Johann Georg ist am 4. Juli 1828 in Schmeilsdorf Nr. 20 als Sohn der Anna Margareta Stenglein (*30.5.1804), ledige Tochter des Zimmermeisters Johann Stenglein und dessen Frau Anna Gertraud (geborene Köslin), zur Welt gekommen („Matrikel der evangelischen Pfarrei Schwarzach“).5 Er hatte fünf Geschwister: Kunigunda (*16.9.1829), Margareta (*5.2.1838, +9.3.1838), Gertraud (*25.8.1840, +28.11.1840), Christian (*18.10.1841) und Elisabeth (*29.12.1845).
Die unehelichen Kinder sind, da die Mutter – sie ist in der Nacht vom 7. auf 8. Februar 1847 tot im Bett gefunden worden – mit dem Erzeuger der Kinder (vielleicht waren es auch zwei [für 1828/29 und 1838/45] oder mehrere) keine Ehe eingegangen ist, nicht legitimiert worden und somit Stenglein geblieben. Die Abstammung der Kinder väterlicherseits bleibt im Dunkeln, weil die Vaterschafts- und Vormundschaftsakten für das Landgericht Kulmbach beim Staatsarchiv Bamberg (Repertorium K 122/6) erst 1864 einsetzen.

Wer sich um die Kinder, deren Lebensläufe ich im einzelnen nicht klären konnte, gesorgt hat und wer es ermöglichte, dass Johann Georg eine höhere Schulbildung bekam, ohne die er nicht höherer Beamter hätte werden können, habe ich nicht herausbekommen. Vermutlich haben sich die Brüder der Mutter, von denen zwei – Johann I und II – in Schmeilsdorf und einer – Simon – in Schwarzach verheiratet gewesen sind, und der (wahrscheinlich nicht unvermögende) Vater darum gekümmert.
Johann Georg Stenglein war ab 1. Februar 1856 Oberschreiber beim Rentamt Stadtamhof (1924 nach Regensburg eingemeindet) und ab 1861 Rechnungs-kommissär bei der Regierungsfinanzkammer der Oberpfalz und Regensburg. (Von 1856 bis 1857 hat sein Bruder Christian bei ihm gelebt.) Am 17. November 1872 ist er als Rentbeamter zum Rentamt Walderbach (im Bayer. Wald) versetzt worden. Ab 16. Dezember 1876 war er Rentbeamter in Bayreuth und ab 1. März 1882 in Nürnberg II. Pensioniert wurde er ab 1. Mai 1900. Mit der Ruhestandsversetzung wurde ihm der Ehrentitel eines Regierungsrates verliehen.6
Verstorben ist er am 18.2.1912 in München in der Herzog Heinrichstraße 24/I. Er hat zwei Bücher veröffentlicht: „Erläuterungen über das definitive Grundsteuer-Kataster im Königreich Bayern (Bamberg 1855)“ und „Das bayerische Gesetz über die Besteuerung des Gewerbebetriebs im Umherziehen (Bamberg 1879/1897)“ (HC c 77 bzw. HC c 60 bei StadtAB). Letzteres wurde 1898 vom Sohn Georg Friedrich, Accessist an der Finanzkammer in Ansbach, neu verlegt.7 Die Ehe mit der Lehrerstocher Luise Stiegler hat er am 28.9.1865 in Weiden (Opf.) geschlossen.

Die Mutter Laura Luise Christine ist am 18. Juli 1847 als Tochter des Lehrers und Kirchners Johann Jakob Stiegler (*19.4.1807 Weiden, + ?) und dessen Frau Elisabeth, geborene Körber (*18.12.1809 Pegnitz, + 27.5.1860 Weiden), zur Welt gekommen. Ihr Vater war ein Sohn des aus Moosbürg stammenden Kuhhirten Johann Andreas Stiegler (* ~ 1775) und dessen Frau Anna Walburga, geborene Meier, aus Ritzlersreuth (Auskunft des Stadtarchivs Weiden vom 30.4.1999, Frau Vorsatz). Gestorben ist sie (nach einem Brief des Staatsarchivs Nürnberg vom 4.6.2002, 20022048-520-1 St) am 25.5.1898 in Nürnberg. Weitere Erhebungen habe ich nicht angestellt.

Ludwig Stenglein hat wie sein Bruder Friedrich 1888/92 in München studiert.8 Am 5. August 1908 ehelichte er in Ansbach die Herta Förster (*14.11.1883 Donauwörth). Diese – sie hatte einen Bruder Otto Helmut (*13.11.1894 Nürnberg) – war eine Tochter des Ansbacher Regierungs- und Kreisbaurats Josef Förster (*1853 Würzburg [?], + 10.1.1910 Ansbach) und dessen Frau Johanna, geborene Lützel (Auskunft des Stadtarchivs Ansbach vom 25.2.1999, 4111 Bü/H).
Folgendes berufliche Profil Ludwig Stengleins ist bekannt:

16.06.1898 III. Staatsanwalt in Landshut
16.11.1899 Amtsrichter in Nürnberg
01.02.1901 II. Staatsanwalt in Passau
01.07.1905 Landgerichtsrat in Ansbach
01.07.1913 Oberamtsrichter in Nürnberg
22.12.1915 Tätigkeit und Rang eines Amtsgerichtsrats
01.04.1919 Amtsgerichtsrat in Nürnberg
01.01.1923 Dienstaufsichtsführender I. Staatsanwalt in München
01.04.1926 Landgerichtspräsident in Bamberg
01.09.1928 Landgerichtspräsident in München II
01.05.1933 Senatspräsident am Bay. Obersten Landesgericht München
01.01.1934 Pensionierung.

Die Ruhestandsversetzung (mit 65 Jahren) erfolgte auf eigenen Wunsch mit folgender Begründung: „Mit Rücksicht auf seine Gesundheitsverhältnisse fühlt sich Stenglein den Aufgaben seines Dienstes nicht mehr gewachsen. Er bittet um Versetzung in den dauernden Ruhestand. Stenglein verdient die Anerkennung seiner vorzüglichen und vorbildlichen Dienstleistung (19.12.1933).“ Quelle: Bayerisches Hauptstaatsarchiv (BHStA), Reichsstatthalter 220.
Der Personalakt Stengleins ist, wie bereits ausgeführt, im Justizministerium nicht vorhanden. Er befindet sich auch nicht im BHStA, das mir am 3. März 1999 geschrieben hat, dass er „bis heute noch nicht an unser Haus abgegeben worden [ist]“ (1999/ 00929/Ste). Die Begründung stimmt in dieser Absolutheit zwar nicht, wie ich mittlerweile auf Grund eines Hinweises von Archivoberrat Dr. Reinhard Weber (Staatsarchiv München) weiß, an der Sachlage ändert sich aber nichts. Mit der Auflösung der bayerischen Justizverwaltung und deren Übergang auf das Reich im Jahre 1935 sind nämlich die Personalakten von deren bisheriger Ministerialregistratur, soweit sie bereits im Ruhestand befindliche Beamte betrafen, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben worden und dort im Jahre 1943 vollkommen verbrannt. Ebenfalls verbrannt sind die entsprechenden Akten des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Quelle: Walter Schärl: „Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918 (Kallmünz 1955)“, Seite 28. Der Offiziers-Personalakt Stengleins ist vorhanden; er liegt im BHStA, Abt. IV (Kriegsarchiv) unter OP 49823.
Stenglein ist Reserveoffizier (Major) gewesen. Am 1. Weltkrieg hat er als Bataillonschef teilgenommen.

Die Rolle Stengleins im Hitlerprozess 1924 zeichne ich anhand diverser Unterlagen, besonders der von Dr. Lothar Gruchmann und Dr. Reinhard Weber unter Mitwirkung von Dr. Otto Gritschneder 1997-99 im K. G. Saur Verlag heraus-gegebenen Aktenedition „Der Hitler-Prozess 1924, Wortlaut der Hauptverhandlung vor dem Volksgericht München I“ (bei der Univ.-Bibliothek Bamberg unter 55/NQ 1800 HB 2117)9 wie folgt nach:

Am 1. Verhandlungstag, Dienstag, dem 26.2.1924, verlas Staatsanwalt Ehard die Anklage. I. Staatsanwalt Stenglein beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit.
Am 19. Verhandlungstag, Freitag, dem 21.3.1924, eröffnete Landgerichtsdirektor Neithardt10 um 9.15 Uhr die Sitzung.
I. Staatsanwalt Stenglein führte wörtlich aus:
„Meine Herren!
Ich schicke voraus, daß ich mich jeder persönlichen Stellungnahme zu den politischen Parteifragen enthalte. Es soll nur die Tat der Angeklagten erörtert werden und das nach meiner Auffassung zu ihrer Aufklärung Nötige, und zwar ohne das Beiwerk, das einen großen Raum in der Hauptverhandlung eingenommen hat …
Aus einfachen Verhältnissen hervorgegangen, hat Hitler im großen Kriege als tapferer Soldat seine deutsche Gesinnung bewiesen. Erfüllt von echter, glühender Begeisterung für ein großes deutsches Vaterland hat er nach dem Kriege aus kleinsten Anfängen in mühsamer Arbeit eine große Partei, die nationalsozialistische Arbeiterpartei, geschaffen, wobei die Bekämpfung des internationalen Marxismus und Judentums, die Abrechnung mit den Novemberverbrechern, wie er die Urheber der Novemberrevolution von 1918 nennt, und die Ausbreitung des nationalen deutschen Gedankens in allen Volkskreisen die wesentlichen Programmpunkte waren … Über seine Parteipolitik habe ich hier kein Urteil zu fällen; sein ehrliches Streben aber, in einem unterdrückten und entwaffneten Volke den Glauben an die deutsche Sache wieder zu erwecken, bleibt unter allen Umständen ein Verdienst …
Hitler hat sich eines Verbrechens des Hochverrats nach Paragraph 81 Ziffer 2, 82 und 47 des Strafgesetzbuches in Mittäterschaft mit den anderen Hauptbeteiligten schuldig gemacht. Er hat durch seine revolutionäre Aktion innen- und außen-politische Gefahren heraufbeschworen … Schwere Verluste an Menschenleben und sonstige Schäden sind entstanden …

Eine gerechte Strafzumessung verlangt aber auch vor allem eine Würdigung der Person des Täters, denn nicht die Tat, der Täter wird bestraft. Hitler ist ein hochbegabter Mann, der aus einfachen Verhältnissen heraus sich eine angesehene Stellung im öffentlichen Leben errungen hat, und das zweifellos durch ernstes Streben und harte Arbeit. Er hat sich den Ideen, die ihn erfüllten, bis zur Selbstaufopferung hingegeben. Als Soldat hat er in höchstem Maße seine Pflicht getan. Er hat nach dem Kriege gekämpft für die deutsche Sache. Bei der Tat, die jetzt abzuurteilen ist, hat nicht so sehr persönlicher Ehrgeiz, wenn er auch zweifellos seine Rolle mitspielte, als seine echte Begeisterung für die deutsche Sache den Ausschlag als Beweggrund gegeben.“

  • Sein Strafantrag lautete auf acht Jahre Festungshaft, d. h., dass er von einem „minder schweren Fall“ ausgegangen ist. Hier betrug der Strafrahmen „Festungshaft nicht unter fünf Jahren“. Bei der Anwendung des § 81/1 wäre „lebenslängliches Zuchthaus“ resp. „lebenslängliche Festungshaft“ die Folge gewesen.
  • Verurteilt wurde Hitler am 1. April 1924 vom Volksgericht unter seinem Vorsitzenden Neithardt zur Mindeststrafe von fünf Jahren mit der Aussicht, bei guter Führung schon nach sechs Monaten zur Bewährung entlassen zu werden (was nicht hätte geschehen dürfen, da Hitler noch bis 1926 unter Bewährungsfrist aus einer alten Strafe aus dem Jahre 1922 stand). Die zwingend vorgeschriebene Ausweisung aus dem Reichsgebiet ist unterblieben. Am 20. Dezember 1924 wurde Hitler zur Bewährung entlassen.
    Nicht unerwähnt bleiben darf, dass bereits am 4. April 1924 beim Bayerischen Justizministerium ein Gesuch mit 24.000 Unterschriften auf sofortigen Straferlass für die beim Prozess verurteilten Personen eingegangen ist und das Bayerische Innenministerium am 22. September 1924 einen Antrag der Landespolizei auf Ausweisung Hitlers nach Österreich abgelehnt hat.

Stenglein, der einmal während des Prozesses aus Protest eine Sitzung verlassen hat, weil Neithardt „unverhüllt mit den Angeklagten sympathisierte“, hat das Gericht vor einer vorzeitigen Entlassung Hitlers gewarnt. Er schrieb: „Von einer Abkehr von den staatsgefährlichen Absichten kann bei den Verurteilten keine Rede sein. Daß sich die Verurteilten sofort wieder in die politische Tätigkeit stürzen werden, ist unzweifelhaft; daß diese politische Tätigkeit keine Abkehr vom 8./9. November 1923 bringen wird, ist nach der Persönlichkeit der Verurteilten ebenso sicher … Das vorliegende Material beweist, daß die Verurteilten sich während der Zeit der Strafvollstreckung nicht so aufgeführt haben [gemeint waren u. a. nach außen geschmuggelte Briefe und die Verfassung des Buches „Mein Kampf“], daß die Erwartung gerechtfertigt wäre, sie würden sich auch ohne die ganze Vollstreckung künftig wohlverhalten. Ich beantrage deshalb, die Bewilligung einer Bewährungsfrist abzulehnen.“
Die Richter vom Bayerischen Obersten Landesgericht entschieden anders: Hitler wurde am 20. Dezember 1924, nachmittags um 12 Uhr 15 aus seiner Haft entlassen.11
Eine ganz üble Rolle hat in diesem Verfahren der bayerische Justizminister Gürtner12 gespielt! Er hat (den weisungsgebundenen Staatsanwalt) Stenglein angewiesen, die Beschwerde zurückzunehmen, „da er befürchtete, sie würde Erfolg haben“13, was dieser jedoch nicht tat.

Der Frage nachzuspüren, was geworden wäre, wenn man Hitler nicht in München, sondern in Leipzig vor Gericht gestellt hätte – wo mit der Todesstrafe gegen Hitler und General Ludendorff zu rechnen war -, würde den Rahmen der Arbeit sprengen. Dass der Prozess in München und nicht vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik beim Reichsgericht in Leipzig stattfand, hat die Bayerische Regierung bewerkstelligt, indem sich Justizminister Gürtner gegen Recht und Gesetz weigerte, die Haftbefehle aus Leipzig gegen Hitler zu vollziehen.

  • Dem Plädoyer Stengleins wurde bisher mehr Wert als der rechtlichen Würdigung seines Antrages beigemessen und – indem man einzelne Passagen aus dem Zusammenhang riss – teilweise sinnwidrig interpretiert. (Die weit wichtigere Frage, ob er Hitler „richtig“ wegen eines Verbrechens des Hochverrats angeklagt hat und gegebenenfalls von § 81/1 statt 81/2 StGB hätte ausgehen müssen, hat hingegen bis jetzt niemand gestellt.) Seine Warnung vor der vorzeitigen Entlassung Hitlers wird zum Teil heute noch einfach verschwiegen.
  • Unbestreitbar bleibt auf jeden Fall: Hätte man Hitler acht Jahre weggesperrt oder wenigstens fünf Jahre in Festungshaft sitzen und nicht nach ein paar Monaten wieder in die politische Arena zurückkehren lassen, hätte die Geschichte einen anderen Lauf genommen.

Die mit glimpflichen Strafen davongekommenen Putschisten müssen mit der bayerischen Justiz zufrieden gewesen sein und sich Neithardt gegenüber besonders verpflichtet gefühlt haben, weil sie ihn im September 1933 vom Landgerichts-präsidenten in Hof zum Präsidenten des Oberlandesgerichts München beförderten“14

Stenglein wurde am 1. Mai 1933 vom Landgerichtspräsidenten München II zum Senatspräsidenten am Bayerischen Obersten Landesgericht ernannt. Da die Stellen eines Münchner Landgerichtspräsidenten (heute R 4 [6139 Euro Grundgehalt] bzw. R 5 [6529 Euro Grundgehalt]) und die eines Senatspräsidenten am Bayerischen Obersten Landesgericht (heute: R 5) gleichwertig sind, kann weder von einer Bevorzugung noch von einer Benachteiligung die Rede sein.
Die hypothetische aber nicht unbegründete Frage, ob Stenglein am 1. Januar 1934 tatsächlich freiwillig und nicht wegen politischer Differenzen ging oder gegangen wurde und die „Gesundheitsverhältnisse“ nicht vorgeschoben waren, konnte und wollte ich nicht ungeprüft stehen lassen. Ich bin der Sache auf den Grund gegangen und habe einen wichtigen Hinweis von Oberrat Dr. Weber bekommen. Dr. Weber beschäftigt sich, wie ich weiß, schon lange mit einem „Fall Dresse“ (den er auch veröffentlichen will), in dem indirekt die Pensionierung Stengleins zur Sprache kommt. Ich habe ihn daher um seine Meinung gebeten. Er schildert die Sache so: „Dresse15 war ein konservativer aber korrekter Justizbeamter, der, obwohl Naziopfer, nach 1945 nicht zum Wiederaufbau der Justiz verwendet wurde. Das hat ihn sehr gekränkt. Deshalb verfasste er seine ‚Erinnerungen‘, die sich überwiegend mit der rechtslastigen bayerischen Justiz der 1920-er Jahre beschäftigen. Dresse war von jeher feindselig gegen die nationalsozialistische Bewegung eingestellt. Dies kam auch in den verschiedenen Prozessen, insbesondere im Prozess gegen den Führer zum Ausdruck … Das dienstliche Bedürfnis machte daher die Versetzung Dresses notwendig. Dresse wurde eröffnet, dass in Aussicht genommen sei, ihn auf Grund § 5 Absatz I des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums [vom 7.4.1933, RGBl. 1933, S. 175] in ein Amt von geringerem Range außerhalb Münchens zu versetzen. Daraufhin hat Dresse um Versetzung in den dauernden Ruhestand gebeten, wozu er auf Grund des § 5 Absatz II … berechtigt ist (BHStA, Reichsstatthalter 220: Bay. Justizministerium an Reichsstatthalter [Franz v.] Epp, der sie genehmigt hat). Die Pensionierung erfolgte zum 1.1.1934.
In seinen ‚Erinnerungen‘, die sich in meinen Händen befinden, schreibt Dresse: ‚Stenglein war zur Zeit der Machtübernahme Hitlers [am 30.1.1933] Präsident des Landgerichts München II. Als einer der allerersten der hohen Richter lief er mit dem Parteiabzeichen herum. Er hatte es fertig gebracht, … Parteigenosse zu werden, offenbar in Anerkennung seiner Verdienste um Hitler in den Jahren 1923/24. Seiner staatsanwaltschaftlichen Tätigkeit hatte es Stenglein offenbar zu verdanken, dass er alsbald darnach zum Senatspräsidenten am Obersten Landesgericht befördert wurde. Nachdem mir meine Maßregelung [= Entlassung] eröffnet wurde, wurde mir von anderer Seite geraten, sofort Stenglein in Kenntnis zu setzen, der als mein [damaliger] staatsanwaltschaftlicher Vorgesetzter für meine Berufspflichterfüllung einzutreten habe. Mit einem gewissen Widerwillen ging ich zu Stenglein und sagte ihm, dass ich zweifellos wegen meiner Pflichterfüllung als Staatsanwalt bestraft worden sei. Ich unterließ es, Stenglein auch nur eine Andeutung zu machen, als ob ich von ihm einen Schritt zu meinen Gunsten erbitten wollte … Dagegen hörte ich bald darnach, dass Stenglein ins Ministerium gegangen ist und dort erklärt hat, was der Staatsanwalt Dresse getan hat, habe er als Vorgesetzter zu verantworten. Der Personalreferent soll Stenglein mit der Anmerkung abgefertigt haben, wenn er sich mit mir solidarisch erklären wolle, dann könne auch er gehen; es bleibe ihm überlassen, ein Pensionsgesuch einzureichen. Tatsächlich ist Stenglein am 1.1.1934 in Pension gegangen. Leider musste ich später hören, dass diese Brüskierung den Pensionisten Stenglein von seiner Begeisterung für Hitler nicht geheilt hat.‘
Durch die Tatsache, dass es keinen Personalakt Stengleins gibt, bleibt diese Äußerung Dresses die einzige Quelle für die Umstände von Stengleins Pensionierung.“

Ohne Dr. Weber in der Beurteilung des „Falles Dresse“ vorgreifen oder diese gar präjudizieren zu wollen, will ich ein paar Gedanken in Worte fassen:

  • Dresse, wie Ehard mit der Anklage im Hitlerprozess befasst, erklärt (den wahrscheinlich deutschnationalgesinnten) Stenglein zum Nazifreund.
  • Stenglein übernimmt – trotz divergenter politischer Ansichten – als Vorgesetzter für die 1924-er Anklage die Verantwortung und riskiert damit Kopf und Kragen.*)
  • Dresse würdigt diese Seite Stengleins nicht gebührend. Hätte Stenglein ihn nicht eiskalt ins Unglück stürzen lassen können, um seine eigene Haut zu retten?
  • Zur vermeintlichen parteipolitisch motivierten Beförderung Stengleins habe ich bereits Stellung genommen. Auf seine NSDAP-Zugehörigkeit gehe ich noch ein.
  • Wenn man Dresses „Erinnerungen“ über die angeblichen Äußerungen des Personalreferenten Glauben schenken darf, dann ist Stenglein nicht freiwillig aus „gesundheitlichen Gründen“ aus dem Dienst geschieden, sondern wegen seines Eintretens für den politisch missliebigen Dresse – also politisch motiviert – gegangen bzw. gegangen worden.

Alles, was mir bisher über Ludwig Stengleins weiteren Lebensweg bekannt geworden ist, lief darauf hinaus, dass er in München von der Bildfläche verschwand und in Köln am 12.11.1936 verstorben ist. Diese Sache wollte ich nicht ungeprüft im Raum stehen lassen. Ich bin ihr also nachgegangen.

Stenglein hat, das ist die maßgebliche Feststellung, nach einem Schreiben des Historischen Archivs der Stadt Köln vom 24.9.2001 (III/417201) nicht in Köln gewohnt, jedenfalls ist er in den Kölner Adressbüchern 1935-37 nicht verzeichnet (die alte Einwohnermeldekartei bis 1945 ist im 2. Weltkrieg vernichtet worden). Denkbar wäre allerdings – so Dr. Eberhard Illner in diesem Brief -, dass er im Hause seines Schwagers, des Kölner Museumsdirektors Otto H. Förster, in Köln- Klettenberg, Siebengebirgsallee 169, gewohnt hat und polizeilich nicht gemeldet war, weil möglicherweise sein Leben in München vor dem Hintergrund der 1924-er Rolle von Anfeindungen begleitet gewesen ist, denen er sich bei seinem Schwager, dem renommierten und mit den führenden Familien der Stadt verbundenen Museumsdirektor, entziehen wollte.16

Um letzte Sicherheit zu bekommen, habe ich bei den verschiedensten Stellen – denen ich hier an dieser Stelle, und auch allen anderen Ämtern, die mir geholfen haben, herzlich danke – nachgebohrt.

  • Den ersten Hinweis bekam ich in einem Brief des Bundesarchivs Berlin mit diversen Anlagen vom 9.1.2002 (R 1 Pers -99/D- Stenglein, Kdnr. 117432/01110832), in dem es originär um die „Streichung des ehemaligen Pg. Ludwig Stenglein“ bzw. um die „Wiederherstellung der Mitgliedschaft des ehemaligen Pg. Ludwig Stenglein“ geht.
  • Mit Schreiben vom 19.12.1936 bittet die NSDAP Gauleitung Köln-Aachen „An den Reichsschatzmeister der NSDAP, Karteiabteilung, München, um Überweisung des Parteigenossen Ludwig Stenglein an seine nunmehr zuständige Ortsgruppe Mehlem unter der Anschrift: Am Glückshaus 1“.
  • In der Antwort vom 8.1.1937 heißt es: „Ludwig Stenglein, welcher am 1. Mai 1933 unter Mitgl.-Nr. 3201718 bei der Orts-Gruppe München unter der Anschrift: Martiusstraße 3 als Mitglied in die NSDAP aufgenommen und im Juli 1935 zur Ortsgruppe Mehlem / Gau Kurhessen überwiesen wurde, mußte in der Reichskartei als Mitglied gestrichen werden, weil der Genannte in einer der Reichsleitung vorgelegten Revisionsliste der Gauleitung Kurhessen am 28.8.1936 auf Blatt 56 nicht aufgeführt war. Eine Zurücknahme der Streichung ist erst dann möglich, wenn der Reichsleitung der Nachweis vorgelegt wird, dass Stenglein seiner Beitragsverpflichtung restlos nachgekommen ist. Außerdem ist durch die Gauleitung ordnungsgemäßer Antrag auf Zurücknahme der Streichung zu stellen …“ (Die Gründe, warum er keine Beiträge mehr entrichtete und folglich gestrichen werden musste, sind nicht ersichtlich.)
  • Darauf schreibt die Köln-Aachener Gauleitung am 20.1.1937, „dass sich eine Rücknahme der Streichung des ehem. Pg. Stenglein erübrigt, da er laut beigefügter Sterbeurkunde verstorben ist“.
  • Die Antwort vom 1.2.1937 lautet: „Auf Grund der eingesandten Sterbeurkunde wurde in der Reichskartei nunmehr der Vermerk ‚12.11.1936 verstorben‘ eingetragen.
    Freundlicherweise hat mir das Bundesarchiv einen Auszug aus der Zeitschrift „Deutsche Rechtspflege“, 12. Heft 1936, mitgesandt. Dort steht auf Seite 535: „Durch den Tod wurden uns folgende Kameraden entrissen: Senatspräsident i. R. Ludwig Stenglein, Mehlem a. Rhein, am 12. November 1936 …“

Die weiteren Recherchen erbrachten Folgendes: Ludwig Stenglein ist mit seiner Frau am 21.7.1935 in Mehlem (gehörte zu Bad Godesberg, nun: Bonn) zugezogen. Gewohnt hat er bei einem Oberturnlehrer i. R. August Raven Am Glückshaus 1. Das Haus befindet sich im Villenviertel. Laut „Meldekartei“ ist er am 12.11.1936 in Köln verstorben. Die Witwe ging am 19.10.1948 nach München zurück (Stadtarchiv Bonn vom 1. und 25.3.2002, 41-4/Ef), wo sie am 17.3.1964 in der Clemensstraße 30 verstarb (Stadtarchiv München vom 8.3.1999, 32/235/99 Lö).
Im Juli 2002 schließlich kam ich in den Besitz einer Sterbeurkunde, wonach Ludwig Stenglein am 12.11.1936 in Köln-Lindenthal, Stadtwaldgürtel 42, verstorben ist. Hinter dieser Anschrift verbirgt sich (lt. altem Adressbuch) ein Sanatorium der Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz e.V. Nach einem Brief seines Neffen Dr. Wilfried Förster vom 10.6.2002 soll er „lange krank gewesen sein“.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass er am 14.11.1936 im Kölner Melatenfriedhof (Abteilung F) beerdigt wurde und dass am 30.3.1954 die Leiche in den Münchner Nordfriedhof (Grablege 115, 1. Reihe, Nr. 18) überführt worden ist. In diesem Grab, das mittlerweile verfallen ist, wurde am 20.3.1964 auch seine Witwe beigesetzt (Auskünfte der Kölner und Münchner Friedhofsverwaltungen).

Ich fasse zusammen:

  1. Ludwig Stenglein hat 1924 Hitler nach Recht und Gesetz angeklagt und sich gegen dessen vorzeitige Haftentlassung trotz ausdrücklicher Weisung des Ministers ausgesprochen.
  2. Er ist am 1. Mai 1933 Mitglied der NSDAP geworden.
  3. Er hat sich 1933 für seinen Mitarbeiter Dresse, einen Nazigegner, eingesetzt und deswegen nach dessen Angaben zum 1.1.1934 seinen Dienst quittieren müssen.
  4. Er hat im Juli 1935 seinem Heimatland den Rücken gekehrt und seinen Wohnsitz nach Mehlem verlegt.
  5. Er hat ab August 1936 keine NSDAP-Beiträge mehr gezahlt und ist deshalb als Mitglied gestrichen worden.
  6. Er ist am 12.11.1936 in Köln-Lindenthal verstorben und am 14.11.1936 auf dem dortigen Melatenfriedhof beerdigt worden. 1954 ist die Leiche nach München überführt worden.
    Da er – er hatte erst mit 39 Jahren geheiratet – kinderlos verstorben ist, konnte ich keine Nachkommen fragen, auch keine Kinder seines Bruders Friedrich, der mit 30 Jahren heiratete, weil auch der kinderlos gestorben ist. Die beiden Kinder seines Schwagers Förster konnten Zweckdienliches nicht beisteuern.

Dr. Hans Ehard, die rechte Hand Stengleins, der sich im „Handbuch des Bayerischen Landtags 1958“ als „Untersuchungsführer und Anklagevertreter im Hitler-Prozeß“ bezeichnete und dadurch auf mich als Neuling im Landtag den Eindruck erweckte, dass er der eigentliche Staatsanwalt (nicht neben einem anderen) und ein NS-Gegner gewesen sei, ist, was schwarz auf weiß im „Handbuch“ steht, 1931 Ministerialrat im Justizministerium (heute: A 16 bzw. B 3) und 1933 Senatspräsident am Oberlandesgericht (heute: R 3) geworden.17 Er hat also eine vergleichbare Stelle erhalten. Insofern sehe ich hier kein Problem. Er blieb aber, was mir bemerkenswert erscheint, weiter (und offenbar unbehelligt) bis zum Ende des Tausendjährigen Reichs im Amt.
Beweise über eine NSDAP-Zugehörigkeit liegen dem Bundesarchiv nicht vor (a. a. O.). Er soll lediglich einigen der ihr angeschlossenen Organisationen und Verbänden wie NS-Richterbund angehört haben (vgl. Karl-Ulrich Gelberg: „Hans Ehard, Die föderalistische Politik des bayerischen Ministerpräsidenten 1946-1954, Düsseldorf 1992“). Der Entnazifizierungsakt wird lt. Schreiben des BHStA vom 14.1.2002 (2002/00266) im Staatsarchiv München verwahrt, sein Nachlass liegt beim BHStA.
Da nach dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums Beamte, die gegen den Nationalsozialismus gearbeitet hatten, aus dem Staatsdienst entfernt wurden – z. B. sein Kollege Dresse oder Wilhelm Hoegner, der als Landgerichtsrat am 1. Mai 1933 den Laufpass bekam -, heißt das ganz simpel, dass Ehard nicht gegen den Nationalsozialismus gearbeitet hatte und insoweit nicht anders war als viele andere auch, die nach 1933 in Amt und Würden geblieben sind. Dann drängt sich aber die Frage auf, wieso er prädestiniert war, ab 1945 in einem demokratischen Staat an vorderster Stelle tätig zu sein, wenn nicht geklärt worden ist,

  • warum und unter welchen Bedingungen er ab 1933 im Justizdienst verblieb bzw. verbleiben durfte und
  • wie sein Verhältnis zum neuen Dienstherrn zwischen 1933 und 1945 gewesen ist.

Dass Ehard im Herbst 1945 Staatssekretär im Justizministerium ausgerechnet unter Hoegner (Kabinett Hoegner I, 28.9.1945-21.12.1946) geworden ist, halte ich heute für eine Absonderlichkeit bayerischer Nachkriegsgeschichte. Was die beiden verband, entzieht sich meiner Kenntnis. Dass sie auf vertrautem Fuß standen, steht außer Zweifel, was ich mit einer Episode belegen will: Ehard ist von 1962-1966 Justizminister (im Kabinett Goppel I, 11.12.1962-5.12.66) gewesen. Bei der Beratung des Justiz-Etats 1965 habe ich als Mitberichterstatter im Ausschuss für den Staatshaushalt und Finanzfragen ganz nebenbei gefragt, ob denn die Anschaffung eines Opel „Diplomat“ (17.500 Mark) anstelle eines bisherigen Mercedes 220 S (13.750 Mark) für den Minister nötig sei und nicht ein Opel „Admiral“ (12.200 Mark) genüge, was Ehard derart in Harnisch brachte, dass er mir „mit zornrotem Kopf“ die unangebrachte Bemerkung „Sie wollen wohl das Ansehen der Justiz ganz herunterziehen?“ an den Kopf warf und DIE ZEIT am 27.11.1964 zu dem wenig schmeichelhaften Kommentar, „dass das Maximilianeum den Mann noch nie so außer Fassung gesehen hatte“ veranlasste (vgl. Der „Diplomat“: Noch nie hatte das Maximilianeum den Mann so außer Fassung gesehen…). Spornstreichs informierte er Hoegner, der mich wenige Tage später fragte, was ich gegen Ehard hätte?! (Derweil hatte ich das Auto mit einen im Verhältnis zum Gesamthaushalt lächerlichem Betrag nur deshalb ins Spiel gebracht, weil ich gewichtigere Ansätze, z. B. die Mittel für den Neubau der Justizbehörden in der Nymphenburgerstraße, ungerupft hatte davonkommen lassen und wenigstens etwas bemängeln wollte. Bewilligt worden ist, wie nicht anders zu erwarten war, der „Diplomat“.)
1959, beim Erscheinen des Buches, hätte ich Hoegner, der bis 1962 mein Fraktionsvorsitzender gewesen ist und mit dem ich einige Jahre im Landes-ausschuss der SPD zusammensaß, fragen können, wieso es zu einer solchen Konstellation kommen konnte. Diese Frage hat sich aber, weil ich damals das Buch nicht gelesen habe, nicht gestellt. Ein Grund könnte für ihn, der in solchen Dingen oftmals zuerst und vor allem Jurist war und für seine Berufskollegen ein gewisses Faible hatte, gewesen sein, dass die CSU keinen Kandidaten aufzubieten hatte, an dem weniger als an Ehard auszusetzen gewesen wäre.

Als Beteiligte des Hitlerprozesses haben Ehard und Neithardt das Dritte Reich unbeschadet bzw. ausgezeichnet überdauert, Dresse nicht. Stenglein ist gestorben. Ehard ist nach 1945 etwas geworden, Dresse nichts.

Die Frage, ob Ehards Verhalten symptomatisch für andere Justizbedienstete gewesen ist und ob sich Rückschlüsse auf die bayerische Justiz für die Zeit vor 1933, zwischen 1933 und 1945 sowie ab 1945 ziehen lassen, muss ich – ich weiß, dass das sehr gewagt ist -, nach allem was ich weiß, guten Gewissens bejahen.

Die Abhandlung ist gegenüber der ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 2003 aufgrund neuerer Forschungserkenntnisse leicht verändert und dem Website-Format angepasst.


Andreas Stenglein, im September 2006

Jede Verwertung, insbesondere das Herstellen von Kopien sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, ist ohne meine Einwilligung nicht erlaubt.


1) Wilhelm Hoegner, *23.9.1887 in München, u. a. Bayerischer Ministerpräsident, war 1959 beim Erscheinen seines Buches Vorsitzender der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag.

2) Hans Ehard, *10.11.1887 in Bamberg, u. a. Bayerischer Ministerpräsident, war 1959 Landtagspräsident.

3) Meine Forschungsergebnisse habe ich unter Die Stenglein im Hochstift Bamberg im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit, auch unter Die Stenglein im Hochstift Bamberg im späten Mittelalter und zu Beginn der Neuzeit [1989 und 2001] bei der Staatsbibliothek Bamberg veröffentlicht.

4) Der Name Stenglein ist ab dem 14. Jahrhundert im Hochstift Bamberg sowohl in der Stadt als auch auf dem Land, hier besonders im östlichen und südlichen Teil des heutigen Landkreises Bamberg, urkundlich nachzuweisen. Später taucht er auch im angrenzenden (evangelischen) Kulmbach-Bayreuther Gebiet auf.

5) Schmeilsdorf und Schwarzach gehören nun zur Gemeinde Mainleus, Landkreis Kulmbach.
Anna Margareta (*30.5.1804) hatte sechs Brüder: Johann Georg (*7.3.1795), Johann Friedrich (*17.3.1797), Simon (*8.8.1806), Johann I (*15.10.1808), Johann Christian (*7.2.1809) und Johann II (*13.6. 1814) sowie eine Schwester Kunigunda (*3.7.1816).
Der Ahnherr der Schmeilsdorfer Stenglein, der Zimmerermeister Johann Stenglein (*5.11.1741 Seidenhof), hatte vier Kinder, von denen zwei von Belang sind: Johann Georg (*25.12.1767) und Johann (*12.9.1769).
Johann Georg heirate am 3.1.1793 in Schwarzach die Anna Gertrau Köslin; er ist der Begründer der Schwarzacher bzw. Schmeilsdorfer Linie.
Relevant im Rahmen dieser Forschung ist die am 30. Mai 1804 geborene Tochter Margareta.
Johann verehelichte sich am 28.5.1789 in Gärtenroth mit der Kunigunda Öhrlein. Er ist über seinen Sohn Andreas (*3.7.1807), der am 25.4.1833 die Katharina Rühr aus Danndorf zur Frau nahm und eine Zimmerei betrieb, der Begründer der Ebener bzw. Auer und einer Ingolstädter Linie. Relevant sind die beiden Enkel Michael (*18.1.1838) und Johann (*9.10.1847).
Michael hatte zwei Söhne: Heinrich (*29.12.1874) und Valentin (*13.4.1879).
Heinrich, der die gleichnamige Zimmerei (heute: Fensterfabrik) in Au bei Küps begründete, blieb in Au. Dessen Sohn Friedrich (* 12.9.1899) übernahm das Geschäft.
Valentin ist 1906 nach Bestensee bei Königs Wusterhausen (in der Nähe Berlins) „ausgewandert“, wo er eine Bäckerei mit Kaffee betrieb. Nachkommen sind, wie ich mich bei einem Berlin-Besuch telefonisch vergewisserte, im Jahr 2001 noch vorhanden gewesen.
Johann heiratete am 26.4.1875 in Ingolstadt (katholisch) die Fleißer Aloisia, mit der er sieben Kinder hatte, von denen vier ziemlich bald verstarben. Ein Sohn, Otto Heinrich (*10.8.1883), wurde 1919 in München als Bauführer genannt. Der zweite Sohn, Hans (*20.2.1895), ist im Rang eines Generalmajors Stabsoffizier für Panzertruppen beim AOK Norwegen gewesen und am 31.8.1979 unverheiratet in München gestorben (Bundesarchiv – Militärarchiv – vom 26.7.2002, MA 5/1-02-D; Signatur: Pers 6/1944). Siehe meine Arbeit Generalmajor Hans Stenglein und der Überfall auf Polen durch das Panzerregiment 35 [2003] auch bei der Staatsbibliothek Bamberg unter Generalmajor Hans Stenglein. Dort ist die Familiengeschichte ausführlicher dargestellt.

6) „Rentbeamte“ waren die Amtsvorstände der Rentämter (örtliche Behörden der Finanzverwaltung, 1919 in Finanzämter umgewandelt), die neben der Steuerverwaltung auch fiskalische Aufgaben ausübten. Seit dem 24.6.1895 führten sie den Titel „Rentamtmann“. (Die Bezeichnung „Amtmann“ war schon zuvor für Behördenleiter anderer örtlicher Behörden gebräuchlich.) Rentbeamte gehörten dem höheren Finanzdienst an, der ein juristisches Studium und die Ablegung zweier Staatsprüfungen voraussetzte. „Oberschreiber“ war der nach dem Behördenleiter ranghöchste Beamte (Vertreter). „Rechnungskommissäre“ gab es nur bei den Regierungsfinanzkammern als Mittelbehörden. Diese Hinweise – mit den einschlägigen Findstellen als Beilage – und die Angaben zur beruflichen Laufbahn verdanke ich Herrn Ministerialrat Schauer vom Bay. Finanzministerium in einem Brief vom 28.5.2002.
Stengleins Personalakt ist – lt. Herrn Amtmann Weber vom Staatsarchiv Nürnberg vom 4.6.2002 (20022048-520-1 St) – im Krieg verbrannt. Im Bestand „Rentamt Nürnberg“ (Rep. 225/22) findet sich jedoch unter Nr. 1801 ein Akt über die „Extradition des Rentamtes Nürnberg II von dem kgl. Rentamtmann Regierungsrat Stenglein an den kgl. Rentamtmann Stöcklein“ vom 18.6.1900. Danach hat Stenglein das „schwierige Rentamt Nürnberg II während eines Zeitraums von 18 Jahren, 3 Monaten und 17 Tagen in ganz vorzüglicher Weise geleitet“.

7) Friedrich Stenglein (Oberleutnant der Landwehr I. A.) ist am 1.6.1899 Rechnungskommissär in Regensburg geworden. Zum Schluss war er Finanzgerichtspräsident in der Reichs-finanzverwaltung in Würzburg. Verheiratet war er mit Lydia Späth (*21.4.1880 in Velden/ Niederbayern), Tochter des nachmaligen Bezirksarztes von Ebern, Dr. Franz Späth und dessen Frau Anna. Die Ehe war am 19.8.1899 in Ebern geschlossen worden. Sie ist kinderlos geblieben. Gestorben ist er am 3.4.1922 in Nürnberg. Gewohnt hatte er in Würzburg in der Goethestraße 1 bzw. Lessingstraße 1. Die Witwe ist am 17.12.1926 nach München verzogen („Einwohnermeldebogen“ beim Stadtarchiv Würzburg; Auskunft v. 23.1.2002, 4/02F).

8) Zur gleichen Zeit war auch ein Albert Stenglein aus der Sippe des Hofrats Johann Josef Stenglein immatrikuliert. Siehe dazu meine Arbeit Der Hofrat Johann Josef Stenglein und seine Abkömmlinge, auch unter Der Hofrat Johann Josef Stenglein und seine Abkömmlinge [1997 und 2002] bei der Staatsbibliothek Bamberg.

9) Siehe dazu auch: „Sympathisant in Richterrobe“ von Otto Gritschneder in Süddeutsche Zeitung vom 30.3.1999, „Wer war Adolf Hitler?“ in DER SPIEGEL vom 16.8.1999, „Doch ein kolossaler Kerl“ von Uwe Wessel in DIE ZEIT 2001/19 und „Uneigennützigkeit seiner Hingabe“ von Achim Sing in Bayerische Staatszeitung Nr. 15 vom 16.4.1999.

10) Georg Neithardt (1871-1941), 1919-24 Vorsitzender des Volksgerichts München: 1.1.1922 Stellvertretender Direktor LG München I; 1.6.1922 LG-Direktor daselbst; 1.1.1933 LG-Präsident Hof. Vgl. Max Hirschberg: „Jude und Demokrat. Erinnerungen eines Münchener Rechtsanwalts 1833 bis 1939 (München 1998)“, S. 176.

11) Zitiert nach Otto Gritschneder: „Bewährungsfrist für den Terroristen Adolf Hitler. Der Hitlerputsch und die bayerische Justiz (München 1990)“, Seite 105, 106/107 und 129. Siehe dazu: Alexandra Nikitopoulos: „Der Hitlerprozeß 1924 (2002)“ (Hausarbeiten.de: Der Hitlerprozess 1924 – Referat / Schulaufsatz … und Diskussion zu „Der Hitlerprozess 1924“ – Hausarbeit / Referat<).

12) Franz Gürtner (1881-1941), Jurist und Politiker (Deutschnationale Volkspartei [DNVP]), 1922-1932 bayerischer Justizminister, 1932 Reichsjustizminister.

13) Zitiert nach Max Hirschberg: „Jude und Demokrat“, S. 242, FN 33: Dort: „Auf diese bemerkenswerte Tatsache weisen Wilhelm Hoegner: „Die verratene Republik. Geschichte der deutschen Gegenrevolution (München 1958)’, S. 170, und Lothar Gruchmann: „Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner (München 1988)’, S. 41 ff., hin.“

14) Ein Vorsitzender Richter am Landgericht wird heute nach R 2 besoldet [3610-5268 Euro Grundgehalt], der LG-Präsident in Hof nach R 3 [5798 Euro Grundgehalt] und der OLG-Präsident in München nach R 8 [7632 Euro Grundgehalt]. Gegen Neithardt (+ 1941) wurde nach dem Krieg ein Spruchkammerverfahren durchgeführt, in dem er in letzter Instanz „reingewaschen“ wurde. Wegen der Pension für seine Witwe (+ 1992) gab es – wie ich mich aus meiner Tätigkeit im Bayer. Landtag erinnere – immer wieder Diskurse, an denen sich besonders Nürnberger Abgeordnete (u. a. Andreas Scherber und Dr. Franz Zdralek) beteiligten.

15) Martin Dresse (*30.3.1880 Staffelstein, + 1969): 1.8.1909 III. Staatsanwalt; 12.5.1919 II. StA bei StA München I; 16.11.1924 LG-Rat in Passau, ab 1.1.1929 I. StA; 1.4.1932 LG-Direktor am LG München I („Schweitzers Terminkalender für die Bayerischen Juristen 1921, 25, 29, 34“).

*) Stenglein war schon einmal für Dresse eingetreten. Am 7. Verhandlungstag (4.3.1924) erwiderte er auf die Angriffe des Verteidigers Gademann: „Was Dresse anlangt, der hier besonders angegriffen worden ist, so muß ich ihn als einen meiner Mitarbeiter, den ich schätze und auf dessen Objektivität ich vertraue, hier schützen und ausdrücklich erklären, ich halte es für ausgeschlossen, daß Dresse irgendetwas getan hat, was seiner Pflicht, die Sache objektiv aufzuklären, widerstreiten würde“ („Der Hitlerprozeß 1924 …“, Seite 479).

16) Prof. Dr. Otto Helmut Förster (* 13.11.1894 Nürnberg, + 27.4.1975 Köln), ein Bruder von Ludwig Stengleins Frau Herta, verheiratet ab 12.2.1925 mit Tony vom Rath, geborene Schnitzler, *) war ab 1.4.1925 Kustos und ab 1.9.1933 Direktor des Wallraf-Richartz-Museums in Köln. 1945 wurde er – nachweislich Opfer einer Verleumdung – aus seinem Amt entlassen. 1957 wurde er zurückgeholt und gleichzeitig zum Generaldirektor der Kölner Museen ernannt. Über ihn gibt es eine umfangreiche Literatur; siehe z. B.: Horst-Johannes Tümmers und Horst Vey: „Otto H. Förster 1894-1975“ in Wallraf-Richartz-Jahrbuch (WRJ), Jg. 38/1976. Hinweis des Historischen Archivs Köln (a. a. O.). Försters Kinder Ursula Thorn-Prikker und Dr. Wilfried Förster leben heute in Köln bzw. Olpe.
*) Antonia Johanna, genannt Tony, Schnitzler (* 21.5.1889 Mehlem, + 11.7.1968 Köln) ist eine Tochter des Rechtsanwalts, Stadtverordneten und Mitglieds des Preuß. Abgeordnetenhauses sowie Vorsitzenden mehrerer kultureller Vereine Viktor C. Eduard Schnitzler und dessen Frau Ludowika von Borell du Vernay, genannt Wika Andreae, gewesen. In erster Ehe, aus der vier Kinder stammten, war sie mit Karl vom Rath verheiratet. Ab 1920 hatte sie zum Freundeskreis um Max Scheler, Romano Guardini, Ernst Robert Curtius, Otto Klemperer, Robert Grosche und Peter Wust gehört, „der dem Geistesleben Kölns bis 1928 seine Strahlkraft verlieh“. Väterlicherseits zählte sie zur Kölner Bankiersfamilie Schnitzler. Ihr Cousin 2. Grades, Georg von Schnitzler (* 29.10.1884 Köln), Vorstandsmitglied der IG Farben, war Mäzen des Richard-Wallraf-Museums, dessen Frau Lilly eine Förderin des Malers Max Beckmann und des Museums. Es liegt daher irgendwie nahe, dass Förster durch seine Frau zum Museum oder übers Museum zu seiner Frau gefunden hat.
Die Familie Viktor Schnitzler besaß in Mehlem die veritable Villa Schnitzler (Haus Drachenstein) mit großem Park vis-à-vis vom Drachenfels.
Die ergänzenden Hinweise verdanke ich dem Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte Bad Godesberg e. V. (vom 24.2.2007) und dem Historischen Archiv der Stadt Köln (vom 26.2.2007, Angaben aus: Historisches Archiv der Stadt Köln [HAStK], Acc. 1745 Nr. 2 und HAStK Best. 1233, Nr.38, sowie bei Thomas Deres [Bearb.]: Der Kölner Rat. Biographisches Lexikon. Bd. 1, 1794-1919, Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, 92. Heft, Köln 2001, S. 154).

17) Anhand der „Schweitzers Terminkalender für die Bayerischen Juristen“, die die Bayerische Staatsbibliothek auf meinen Wunsch hin überprüft hat – 6.11.2002, H/B 02-3659 -, lässt sich Ehards Laufbahn wie folgt nachzeichnen: 1.11.1919 III. Staatsanwalt im StMin. d. Justiz; 1.4.1921 Amtsrichter daselbst; 1.3.1922 II. Staatsanwalt daselbst; 1.11.1923 II. Staatsanwalt bei LG München I; 1.11.1925 Landgerichtsrat daselbst; 1.1.1926 desgleichen im StMin. d. Justiz; 1.9.1928 Oberregierungsrat daselbst; 1.5.1931 Ministerialrat daselbst; 1.9.1933 Senatspräsident am OLG München.

Ergänzender Hinweis:

  • Erster Staatsanwalt Ludwig Stenglein hat gegen Hitler acht Jahre Festungshaft beantragt.
  • Das Volksgericht München I, das als Kollegialgericht mit den zwei Berufsrichtern Landgerichtsdirektor Georg Neithardt (Vorsitzender) und Landgerichtsrat Leyendecker (Richterlicher Beisitzer) sowie den drei Laienrichtern Leonhard Beck, Christian Zimmermann und Philipp Herrmann besetzt war (und keinesfalls – wie in manchen Abhandlungen insinuiert wird – aus dem LG-Direktor Neithardt als Einzelrichter bestand), verurteilte Hitler zu fünf Jahren Festungshaft mit der gleichzeitigen Zusage, dass „nach Verbüßung eines Strafteils von sechs Monaten Festungshaft Bewährungsfrist für den Strafrest in Aussicht gestellt“ wird.1
    Leyendecker, dessen Lebenslauf im Unterschied zu Neithardts Biografie nicht erschlossen ist, war (lt. Auskunft der Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel) am 27. April 1873 in Cölln bei Rockenhausen, heute: Gemeinde Mannweiler-Cölln (an der Alsenz im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz), als Sohn des Steinhauers Johannes Leyendecker und dessen Frau Katharina, geb. Dautermann, geboren und hat mit Vornamen August, also August Leyendecker, geheißen. Am 1. April 1921 wurde er (nach der Personalakte2 und den Eintragungen in „Schweitzers Terminkalender für die bayerischen Juristen/ 1925, 1929 und 19343) Landgerichtsrat beim Landgericht München I, ab 16. August 1925 Erster Staatsanwalt in Weiden (wo er nach Auskunft des Stadtarchivs am Schlörplatz 35 wohnte) und ab 1. Oktober 1930 Oberlandesgerichtsrat in Nürnberg (wo er zufolge der Mitteilung des Stadtarchivs) in der Fürther Straße 97 lebte und am 14. August 1937 in Breitenbach4 starb. Aus dem Hitler-Prozess hat er (wie sich aus der zitierten Personalakte ergibt) offenkundig keinen beruflichen Vorteil erzielt, aber auch keinen Nachteil erlitten.
    Über die Lebensgeschichten der Laienrichter habe ich nicht nachgeforscht.
  • Erster Staatsanwalt Ludwig Stenglein hat Beschwerde gegen die gewährte Bewährung eingelegt.
  • Der 2. Strafsenat des Bayerischen Obersten Landesgerichts hat – wie mir das Oberlandesgericht München (als [Haupt-]Nachfolger des zum 30.6.2006 aufgelösten BayObLG) am 28. Mai 2008 (Gz.: 1451 Bl. 346/2008) unter Bezug auf die Veröffentlichung von Dr. Gerhard Herbst (Präsident des BayObLG a. D.) in dem Buch „Das Bayerische Oberste Landesgericht„, hg. von der C. H. Beck’schen Verlagsbuchhandlung (1993), Seite 42 und 43, mitgeteilt hat – mit Beschluss vom 06.10.1924 BReg. II 778/1924 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft „insoweit verworfen, als sie darauf gerichtet ist, den Verurteilten Adolf Hitler, Hermann Kriebel und Friedrich Weber die Bewährungsfrist hinsichtlich des Restes der ihnen durch Urteil des Volksgerichts für den Landgerichtsbezirk München I vom 01.04.1924 zuerkannten Festungshaftstrafen im gegenwärtigen Zeitpunkt zu versagen und jetzt die Bewährungsfrist zu widerrufen, die dem Verurteilten Adolf Hitler hinsichtlich des Restes einer gegen ihn durch Urteil des nämlichen Gerichts vom 12.01.1922 wegen Landfriedensbruchs ausgesprochenen Gefängnisstrafe bewilligt ist.“
    „Die endgültige Entscheidung über die Bewährungsfrage erging bereits gut zwei Monate später, am 19.12.1924. Das Oberste Landesgericht verwarf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss des Landgerichts vom 24.09.1924 und bestätigte damit rechtskräftig die Bewilligung der Bewährungsfrist für Hitler. Der Text des Beschlusses ist nicht bekannt; er dürfte – wie fast alle Akten des Obersten Landesgerichts – bei Luftangriffen im Jahre 1945 vernichtet worden sein. Wir wissen deshalb nichts Näheres über die Begründung…“ 5

Fazit:

  • Neithardts Rolle wurde bisher zu stark und die Verantwortlichkeit der übrigen Mitglieder des Erstgerichts zu wenig betont.6
  • Die fatale Rolle, die der 2. Strafsenat des BayObLG spielte indem er die Beschwerde der Staatsanwaltschaft verwarf und dem Erstgericht recht gab (sodass sich die Meinung verfestigen konnte, dass alles rechtens gewesen sei), wurde bis jetzt zu wenig ernst genommen und nicht genügend herausgearbeitet. Wie die Richter hießen und was aus ihnen wurde, ist nicht zu klären versucht worden.
  • Die meisten Forscher versteiften sich auf Neithardt als Hauptverantwortlichen, was in dieser Absolutheit nicht korrekt ist.
  • Die Rolle Ehards wurde und wird (aus durchsichtigen Gründen) über- und die Rolle Dresses unterbewertet.
  • Die Namen der Richter des 2. Strafsenats, die ich über ein paar Umwege gefunden habe, sind: Senatspräsident Seeber7 und die Räte Christ8 und Haisermann9. Josef Seeber ist noch 1934 Senatspräsident gewesen. Was aus den beiden Räten Alois Christ und Josef Haisermann nach 1933 geworden ist, weiß ich (noch) nicht.

1) Zur Verurteilung waren vier Stimmen erforderlich. Kam diese Mehrheit nicht zustande, war das Verfahren an die ordentliche Gerichtsbarkeit zu verweisen. „Die Laienrichter haben“, wie in dem Werk „Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner (München 2001)“ von Lothar Gruchmann auf Seite 42 nachzulesen ist, „bei der Urteilsberatung und dem Schuldausspruch und der Verhängung der Mindeststrafe gegen Hitler und die drei anderen Haupttäter nur unter der Bedingung zugestimmt, dass diesen eine Bewährungsfrist bestimmt in Aussicht gestellt werde.“ Gruchmanns Arbeit mit dem hier einschlägigen Kapitel „Justizminister unter Hitler: Das Schicksal des nationalkonservativen Beamten Franz Gürtner (1881-1941)“ steht u. a. bei der Bamberger Universitätsbibliothek unter der Signatur NQ 2230 DW 7805.

2) Die Personalakte befindet sich beim OLG Nürnberg. Mitglied der NSDAP ist Leyendecker offenbar nicht gewesen, aber Mitglied im Nationalsozialistischen Rechtswahrerbund (ab 8.12.1933, Nr. 31773) und in der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (ab 1.6.1934, Nr. 303592). Aus dem Hitler-Prozess, der in der Akte scheinbar nicht erwähnt ist, hat er weder Vor- noch Nachteile erlitten. Freundlicher Hinweis des OLG Nürnberg, ORR’in Annegret Zimprich, vom 7.7.2008.

3) In der Ausgabe 1934 = Jg. 70 bei der Bayerischen Staatsbibliothek München, Signatur: „Bavar. 2591 m-1934„, steht auf Seite 262 unter Nr. 37: Leyendecker August, III. StA in Kaiserslautern 1.2.1905; desgl. in Zweibrücken 1.5.1906; AR in Kirchheimbolanden 1.5.1908; desgl. in Landau i. d. Pf. 1.4.1909; II. StA in München I 1.3.1916; LGR daselbst 1.4.1921; 1. StA in Weiden 16.8.1925; Rat am OLG Nürnberg 1.10.1930.

4) Breitenbach ist, wie mir das OLG Nürnberg (OLG-Rat Dr. Roland Holzberger) am 24.6.2008 mitteilte, ein Ortsteil von Ebermannstadt mit der heutigen Postleitzahl 91320. Hinter dieser Anschrift verbirgt sich nach Auskunft der Ebermannstadter Stadtverwaltung (Frau Reinhilde Hösch) das Krankenhaus, wo Leyendecker gestorben ist. Lt. Sterbeeintrag war er Oberlandesgerichtsrat, verheiratet und in Nürnberg wohnhaft.

5) Bei Gruchmann lautet der entsprechende Passus auf Seite 45 a. a. O.: „Der 2. Strafsenat des Obersten Landesgerichts beschied die Beschwerde durch seinen Beschluß vom 6. Oktober 1924 (StArch. München, Sign. Staatsanwaltschaften 14.344). Beschluß des BayObLG vom 6.10.1924 als Abschrift aus dem ‚Völkischen Kurier [München]‘ vom 10.10.1924 enthalten in Neithardts Spruchkammerakten (beim StArch. München).“
Um ganz sicher zu gehen, habe ich das Staatsarchiv München noch einmal um eine Bestätigung gebeten. Am 30. Juni 2008 teilte mir Herr Robert Bierschneider (per Email) mit: „Sehr geehrter Herr Stenglein, in der Spruchkammerakte von Georg Neithardt (Bestellnummer: Spruchkammerakten K 1238, Neithardt Georg) fand sich die von Gruchmann erwähnte Abschrift und die für Sie interessante Passage dürfte lauten: ‚In der Strafsache gegen den Schriftsteller Adolf H I T L E R und Genossen wegen Hochverrats hat das Oberste Landesgericht, 2. Strafsenat, in der Sitzung vom 6. Oktober 1924, unter der Mitwirkung des Senatspräsidenten Seeber und der Räte Christ und Haisermann … beschlossen: …‘ “ In der Haftakte Hitlers (Bestellnummer: Staatsanwaltschaften 14.344) ist der Beschluss des Obersten Landesgerichts ebenfalls genannt, die beschließenden Personen sind aber nicht erwähnt.

6) Ich kann mir darüber sehr wohl ein Urteil erlauben, weil ich als Schöffe bzw. Geschworener längere Zeit einem solchen Gericht angehörte und weiß, dass ein Vorsitzender Richter schneller als ihm lieb ist überstimmt ist und u. U. ein Urteil verkünden muss, das seiner Intention überhaupt nicht entspricht.

7) Personalia lt. „Schweitzers Terminkalender für die bayerischen Juristen 1934″ (Seite 245): Seeber Josef, III. StA München II 1.3.1897; AR in München 1.7.1898; II. StA in München I 1.1.1900; LGR in München I 1.3.1904; StA bei OLG in München 1.4.1912; beurlaubt zur Reichsanw[altschaft] 18.10.1914; StA bei Obersten LG 1.5.1919; T. u. R. e. OStA 1.6.1921; Rat am Oberst. LG 1.12.1923; SenPräs. am Oberst. LG 1.7.1924.

8) Personalia lt. „Schweitzers Terminkalender für die bayerischen Juristen 1922″, Seite 16 (auch 1925, S. 145 und 1928, S. 187): Christ Alois, III. StA in Bamberg 16.5.1889; AR in Staffelstein 16.5.1890; II. StA in Fürth 1.7.1895; LGR in Nürnberg 1.3.1898; StA bei OLG Bamberg 17.4.1906; Rat am OLG Bamberg 1.7.1909; Rat am Oberst. LG 1.10.1921.

9) Personalia lt. „Schweitzers Terminkalender für die bayerischen Juristen 1922″, Seite 17 (auch 1925, S. 146 und 1928, S. 187): Haisermann Josef, AR in Schongau 1.10.1891; desgl. in Augsburg 1.4.1893; LGR in München 1.12.1898; Stellvertr. Direktor daselbst 1.1.1909; OLGR in München 1.12.1911; Rat am Oberst. LG 1.5.1924.
Die Daten der FN 7-9 verdanke ich der Bayerischen Staatsbibliothek.

 


Andreas Sebastian Stenglein, im Juli 2008

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Nachtrag:

Martin Dresse ist nach den Auskünften der Stadt Starnberg und des Landratsamtes Starnberg am 9. April 1934 als Landgerichtsdirektor a. D. von München kommend in Starnberg zugezogen, wo er bis zu seinem Tode am 29. November 1969 am Riedener Weg 40a gewohnt hat und vom 9. Mai bis 21. Oktober 1945 Landrat von Starnberg gewesen ist.
In Starnberg habe er sich, wie mir sein Enkel Bernhard (*1949), der mit seiner Familie mehr als 30 Jahre im Haus des Großvaters wohnt, mitteilte, deshalb niedergelassen, weil er sich hier vor möglichen Nachstellungen der Nationalsozialisten sicherer als in München gefühlt habe. Als Landrat sei er nicht gewählt, sondern von der Amerikanischen Militärverwaltung eingesetzt worden. Sozusagen als Entschädigung für die Zwangspensionierung sei er zum Senatspräsidenten befördert worden. Seine Memoiren seien von der Familie an Archivrat Reinhard Weber [in München] übergeben worden. Mit seiner Frau Marie (+ 1977 Starnberg) habe er nur einen Sohn Bernard (1910-1985) gehabt, von dem – er war Notar in Vilshofen und Kempten – mit seiner Frau Margarete (+ 2007 Kempten) vier Kinder bezeugt seien: Martin, Bernhard, Peter und Mercedes.

Andreas Stenglein, 4. August 2008

Nachtrag:

Hans Ehard ist am 31. August 1933 als Ministerialrat aus dem Justizministerium ausgeschieden und am 1. September 1933 Senatspräsident am OLG München geworden.
Die daraus gezogene Schlussfolgerung einer politisch motivierten Handlung á la „freiwilliges Ausscheiden aus dem Staatsministerium der Justiz, um nicht unter [dem im März 1933 zum bayerischen Justizminister ernannten] Minister Hans Frank arbeiten zu müssen“,1 scheint wenig plausibel und stark an den Haaren herbeigezogen zu sein. Wieso sollte ein fanatischer Nationalsozialist wie Frank den aus persönlich-animosen oder politischen Gründen aus dem Ministerium ausgeschiedenen politischen Gegner – falls Ehard das tatsächlich war – als Senatspräsident am OLG München (das ja auch zum Zuständigkeitsbereich des Ministers gehörte) einstellen? Mir kommt das spanisch vor. Und vor allem glaube ich nicht, dass Ehard seine Meinung dem Minister freiheraus ins Gesicht gesagt hat. Die Redewendung dürfte erst später in Ehards Vita hineingeheimnisst worden sein.

1) So oder so ähnlich bei Wikipedia und auf der Homepage der Bayerischen Staatsregierung.

Andreas Stenglein, 14. August 2008

Sozusagen zur Bestätigung meiner Meinung bin ich dieser Tage auf den Artikel „Die Beamten- und Personalpolitik bei der Rechtspflege“ von Lothar Gruchmann in seinem Werk „Justiz im Dritten Reich 1933-1940. Anpassung und Unterwerfung in der Ära Gürtner (München 2001)“ gestoßen (III, Seite 232), welcher lautet: „Von den übrigen sieben Ministerialräten wurden zwei – Meukel und Döbig – bis zur Auflösung des bayerischen Justizministeriums in ihren Stellungen weiterverwendet, der bisherige Personalreferent für höhere Beamte, Siegel, von Frank zum Oberlandesgerichtspräsidenten in Zweibrücken ernannt, zwei – Sauerländer als Rat und Widmann als Senatspräsident – ans Bayerische Oberste Landesgericht und zwei weitere – Ehard und Cammerer – als Senatspräsidenten ans Oberlandes- gericht München versetzt.“55

55) Bei Hans Ehard handelt es sich um den Vertreter des I. Staatsanwaltes im Hitler-Prozess von 1924 und den dritten bayerischen Ministerpräsidenten nach dem Zweiten Weltkrieg ….

Andreas Stenglein, 1. September 2008

Nachtrag:

Die drei Laienrichter Leonhard Beck, Philipp Hermann und Christian Zimmermann spielten die abwegigste Rolle, indem sie gleich zu Prozessbeginn frank und frei erklärten (und so dem Vorsitzenden Neithardt zu erkennen gaben, wer im Prozess das Sagen hatte), dass sie einer Verurteilung Hitlers zur Mindeststrafe (!) nur zustimmen würden, wenn gleichzeitig mit dem Schuldspruch auch die Bewilligung einer Bewährungsstrafe in Aussicht gestellt würde (vgl. die Ausführungen bei „Ergänzender Hinweis„, FN 1). Das heißt schlicht und einfach, dass dem Vorsitzenden gar nichts anderes übrig blieb, als entweder diesen Kuhhandel mitzumachen oder den Prozess platzen zu lassen und das Verfahren an das ordentliche Gericht abzugeben, was aber nicht im Sinne des Justizministers Franz Gürtner (DNVP) und des Ministerpräsidenten Eugen Ritter von Knilling (BVP) lag, sodass es kam wie es kommen musste: Hitler wurde statt der von Ersten Staatsanwalt Ludwig Stenglein beantragten Haftstrafe von acht Jahren nur zur Mindeststrafe von fünf Jahren als Bewährungsstrafe verurteilt. Das war ein bayerischer Justizskandal par excellence.
Über die Lebensläufe der drei Laienrichter, die dem Angeklagten Hitler als Schlüsselfiguren den Weg an die Macht wie niemand sonst ebneten und deren Verhalten bisher nicht exakt untersucht bzw. gewürdigt wurde,1 fand ich lediglich Hinweise in dem bereits zitierten Werk „Der Hitler-Prozess 1924…“ (Teil IV):

  • Leonhard Beck: *1867, Buchbinder, Hilfsschutzmann, 1943 aus München abgemeldet
  • Philipp Hermann: (1865-1930), Comptoirgehilfe, Versicherungsbeamter bei der Münchner Rückversicherung
  • Christian Zimmermann: Keine Angaben.

Ob sie aus ihrer Verhaltungsweise im Prozess später irgendwelche Vorteile zogen und ob sie stramme Nationalsozialisten geworden sind, ist mir nicht bekannt. Darüber habe ich keine weiteren Forschungen angestellt, obwohl das für die Gesamtbeurteilung nötig wäre.

1) Das Verhalten der drei Schöffen ist außer in dem zitierten Werk „Justiz im Dritten Reich…“ noch einmal auf Seite 365 im Teil I des Buches „Der Hitler-Prozess 1924…“ geschildert. Dort heißt es: „Entscheidend für den Beschluss des Gerichts, zusammen mit dem Urteilstenor Bewährungsfristen zu bewilligen, war die Haltung der Laienrichter. Die Laienrichter Philipp Hermann und Leonhard Beck berichten darüber in einem Protestbrief vom 6. Juli 1924 an die Staatsanwaltschaft München I: ‚Nur unter der Bedingung überhaupt, dass allgemein eine Bewährungsfrist ausgesprochen wurde und bei Hitler … in bestimmte Aussicht gestellt wurde, konnten sich die Laienrichter zu dem für sie außerordentlich schweren Entschluß verstehen, dem Schuldspruch zuzustimmen.’“

Andreas Stenglein, 20. August 2008

Dank der freundlichen Hinweise des Stadtarchivs München, für dessen Wohlwollen ich mich auch an dieser Stelle herzlich bedanke, kann ich die dürftigen Daten anhand der Polizeilichen Meldebögen wie folgt ergänzen:

  • Leonhard Beck: *6.05.1867 Schwandorf (Eltern: Simon und Marie Beck, geb. Bauer). Verheiratet mit Anna Frank (*31.01.1863 Oberviechtach, Tochter von Simon Frank). Buchbindergehilfe, Hilfsschutzmann. Wohnhaft in München ab 7.12.1885, zuletzt Schmellerstraße 32/0. Am 18.09.1943 von München nach Mittenwald verzogen. (PMB B 129; EWK 65, B 206.)
  • Philipp Hermann: *21.10.1865 Nürnberg (Eltern: Karl und Karolina Hermann, geb. Geuder), + 10.01.1930 München. Verheiratet mit Margareta Förtsch (*15.07.1863 Stadtsteinach; Tochter von Friedrich und Katharina Förtsch, geb. Sesselmann). Wohnhaft in München ab 9.10.1886, zuletzt Tumblingerstraße 7/I. Comptoirgehilfe, Versicherungsbeamter. (PMB H 249; EWK 65, H 100.)
  • Beim Dritten im Bunde könnte es sich laut PMB Z 40 um den am 18.04.1858 in Tegernsee geborenen Christian Zimmermann (Eltern: Christian und Susanna Zimmermann, geb. Raab) handeln, der mit der Maria Hierl (*25.06.1866 München) verheiratet gewesen ist, ab 1887 in München (zuletzt) in der Humboldtstraße 9/3 gewohnt hat und (zuletzt) als Versicherungsinspektor in München tätig war. Er ist katholischer Konfession gewesen.
    In Betracht kommen kann auch lt. PMB Z 44 der am 2.10.1868 in Hattenhofen (bei Göppingen/Württemberg) geborene Maler Christian Zimmermann (Eltern nicht angegeben), der mit der Maria Mühleisen aus Oberalteich (Kreis Bogen) verheiratet gewesen ist, (zuletzt) in der Gabelsbergerstraße 62/I wohnte und protestantisch war.

Bestätigt wurden im Falle Beck die Angaben von der ev.-luth. Kirchengemeinde Amberg-Paulanerkirche, die am 5.10.2008 schrieb, dass das Taufbuch 1867 auf Seite 98, No. 13, folgenden Eintrag enthält: „Am 6. Mai 1867 Abends ¾ 9 Uhr wurde zu Schwandorf geboren Leonhard Maximilian Michael Beck, ehel. Sohn des Ostbahn-Hilfsarbeiters Simon Beck daselbst und seiner Ehefrau Maria, geb. Bauer aus Bayreuth, beide prot., und am 22. Mai von Reiseprediger Teicher in der elterlichen Behausung getauft. Taufpate war Leonhard Michael Beck, Buchhalter in der Hahn und Burnitz’schen Fabrik [= Mechanische Dochtfabrik und Baumwollzwirnerei] in Fürth, prot.; seine Stelle vertrat Max Beck, Konditorlehrling aus München / prot.“ Ob Beck tatsächlich nach Mittenwald verzogen ist, konnte, wie mir der Markt Mittenwald (… leider sind beim Markt Mittenwald keine Aufzeichnungen aus dieser Zeit mehr vorhanden) und das damals zuständige ev.-luth. Pfarramt Johanneskirche Partenkirchen (… die Kirchenbücher wurden von zwei Personen durchgesehen; ein Eintrag konnte nicht festgestellt werden) mitteilten, nicht geklärt werden.

Im Falle Hermann konnte das Geburtsdatum vom Landeskirchlichen Archiv Nürnberg bestätigt werden, das mir am 25.09.2008 schrieb: „… Die von Ihnen gesuchte Person wurde auf den Namen Franz Rudolph Philipp Hermann getauft. Er war das 7. Kind von Heinrich Karl Hermann, Pappenfabrikant, und von dessen Ehefrau Emilie Karolina geb. Geuder, beide evangelisch und wohnhaft unter der Adresse Gärten bei Wörth Nr. 169 [richtig: Wöhrd, das am 1.10.1825 in die Stadt Nürnberg eingemeindet wurde]. Geboren wurde er am 21. Oktober 1865 früh um 3 Uhr, getauft am 29. Oktober. Taufpate war Philipp Franz Herold, Schlossermeister in Neustadt a. d. Aisch. Der Taufeintrag findet sich in: LAELKB, PfA Nürnberg-Wöhrd, Taufen 1862-1872, Mf.-Sign. W-7, S. 119.“

Der Tegernseer Christian Zimmermann ist lt. Taufmatrikel von Tegernsee (im Bestand des Archivs des Erzbistums München = AEM), Taufen 1823-1858, S. 106, am 18. April 1858 als Sohn des Christian Fratton, Handelsmann, katholisch, aus Obertelve, Gericht Borgo [= Tirol], z. Zt. in Tegernsee, und Susanna geb. Raab, Rott, Kaufmannstochter aus Landshut, geboren und am 20. April 1858 in Tegernsee auf den Namen Christian Anton getauft worden. Angaben darüber, ob es sich um den gesuchten Christian Zimmermann handelt (durch Namensänderung) können nicht gemacht werden. (Schreiben des AEM vom 21.10.2008, AEM/ 66.25.42-2008/974#001.)

Ergänzend zu den Angaben über den Maler Christian Zimmermann schrieb Pfr. Gerd Häußler von der ev. Kirchengemeinde Hattenhofen am 13.10.2008: „… habe ich einen Christian Zimmermann gefunden: geboren am 2. Oktober 1868 hier in Hattenhofen, Kind von Christian Zimmermann (von Beruf Wagner) und Christiana Zimmermann geb. Waigele. Vermerkt ist im Taufbuch ebenfalls: ‚fortgezogen mit den Eltern ins Bairische‘. Interessant finde ich noch den Hinweis, er sei Maler gewesen. Es gibt nämlich einen anderen Sohn unserer Gemeinde aus dieser Zeit, Georg Jauss (1867-1922), der Kunst studiert hat und später als Kunstmaler in München gelebt hat. Von Hinweisen auf den Hitlerprozess habe ich allerdings noch nie gehört oder gelesen …“

Andreas Stenglein, 26. Oktober 2008

Nachtrag:

Die Richter des 2. Senats des BayObLG, Senatspräsident Seeber und die Richter Christ und Haisermann, waren das Tüpfelchen auf dem i oder anders ausgedrückt: die Krönung des absurden Prozesses. Ihre Lebensläufe, um die sich – wie auch um ihr juristisches Bravourstück – bisher kein Mensch sonderlich interessiert hat, zeichne ich anhand der einschlägigen Archivunterlagen wie folgt nach:

Josef Seeber: *20. Mai 1869 Nürnberg (lt. Polizeimeldebogen [= PMB] S 358 im Bestand des Stadtarchivs München; Mitteilung vom 7.8.2008, Az.: 1936/32/2008-Schw). 1897 ist er (ledig und katholisch) in München von Bamberg (als Heimatgemeinde) kommend zugezogen. Die Eltern sind mit Oberwerkführer Peter und Maria Seeber, geb. Rößert, angegeben. Gewohnt hat er in der Blumenstraße 48/3.
Lt. Röttinger-Kartei im Stadtarchiv Bamberg waren die Eltern: Oberlokomotivführer Seeber Peter (*4.7.1838 Bamberg) und Rößert Maria, oo 25.5.1868 Bamberg. Mehr ist nicht eingetragen.
Personalia lt. „Schweitzers Terminkalender für die bayerischen Juristen 1934“ (Seite 245): Seeber Josef, III. StA München II 1.3.1897; AR in München 1.7.1898; II. StA in München I 1.1.1900; LGR in München I 1.3.1904; StA bei OLG in München 1.4.1912; beurlaubt zur Reichsanwaltschaft 18.10.1914; StA bei Obersten LG 1.5.1919; Titel und Rang eines OStA 1.6.1921; Rat am Obersten LG 1.12.1923; SenPräs. am Obersten LG 1.7.1924. (Auskunft der Bayerischen Staatsbibliothek.)

Alois Christ: *26. Januar 1862 Holzkirchhausen, Ldk. Markt Heidenfeld (PMB G 485 a. a. O.)
Nach der Röttinger-Kartei im Stadtarchiv Bamberg war er katholisch und am 26.1.1862 in Holzkirchhausen als Sohn des Lehrers Christ Alois und dessen Frau Apollonia, geb. Herr, geboren. Geheiratet hat er am 31.8.1889 in Bamberg: Meisner Karolina, *23.4.1867 Bamberg; Eltern: Meisner Lorenz, Rechtsanwalt, und Birmer Maria. Lt. Meldekarte war die letzte Adresse Maienbrunnen 24. Er hat sich am 1.5.1922 nach München abgemeldet, die Familie am 4.10.1923 (Rosenbuschstraße 5).
Personalia lt. „Schweitzers Terminkalender für die bayerischen Juristen 1922“, Seite 16 (auch 1925, S. 145 und 1928, S. 187): Christ Alois, III. StA in Bamberg 16.5.1889; AR in Staffelstein 16.5.1890; II. StA in Fürth 1.7.1895; LGR in Nürnberg 1.3.1898; StA bei OLG Bamberg 17.4.1906; Rat am OLG Bamberg 1.7.1909; Rat am Obersten LG 1.10.1921. (Auskunft der Bayerischen Staatsbibliothek.)

Josef Haisermann: *11. Mai 1863 in Augsburg (PMB H 190 a. a. O.)
Nach dem Personalakt „MJu 19299“ beim Bayerischen Hauptstaatsarchiv, Mitteilung vom 20.8.2008, war er am 11.5.1863 in Augsburg geboren und katholisch. Am 1. September 1929 wurde er in den Ruhestand versetzt und ihm „in Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung der Titel und Rang eines Geheimen Rates verliehen“.
Lt. Auskunft des Stadtarchivs Augsburg vom 6.8.2008 war er am 11. Mai 1863 in Augsburg als Sohn des Glasermeisters Josef Haisermann (*31.1.1833 Babenhausen) und dessen Frau Anna, geb. Aubele, geboren; oo 26.11.1860 Augsburg. Die Familie ist am 19.1.1899 nach München verzogen (Signatur: „Städtische Polizei, Familienbogen“).
Personalia lt. „Schweitzers Terminkalender für die bayerischen Juristen 1922“, Seite 17 (auch 1925, S. 146 und 1928, S. 187): Haisermann Josef, AR in Schongau 1.10.1891; desgl. in Augsburg 1.4.1893; LGR in München 1.12.1898; Stellvertr. Direktor daselbst 1.1.1909; OLGR in München 1.12.1911; Rat am Obersten LG 1.5.1924. (Auskunft der Bayerischen Staatsbibliothek.)

Beachte: Mit der Auflösung der bayerischen Justizverwaltung und deren Übergang auf das Reich im Jahre 1935 sind die Personalakten von deren bisheriger Ministerialregistratur, soweit sie bereits im Ruhestand befindliche Beamte betrafen, an das Hauptstaatsarchiv abgegeben worden und dort im Jahre 1943 vollkommen verbrannt. Ebenfalls verbrannt sind die entsprechenden Akten des Bayerischen Obersten Landesgerichts. Quelle: Walter Schärl: „Die Zusammensetzung der bayerischen Beamtenschaft von 1806 bis 1918 (Kallmünz 1955)“, Seite 28.

Die drei Richter des BayObLG hätten der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgeben und damit das Desaster abwenden können. Das haben sie nicht getan! Der Gang der Geschichte nahm seinen unheilvollen Lauf. Weitere Ausführungen halte ich nicht für notwendig, nur diese Bemerkung: Wer das Verhalten des Senats bei der Betrachtung der Hitler-Prozesses außer Acht lässt oder nicht genügend berücksichtigt, verkennt die Problematik des Verfahrens als Ganzes. Nicht übersehen werden darf dabei, dass – falls der Senat der Beschwerde der Staatsanwaltschaft stattgegeben hätte – der Prozess beim ordentlichen Gericht gelandet wäre, was politisch von Anfang an nicht gewollt war. Die Lebenswege der Richter im Detail konnte ich nicht klären. Wann und wo sie starben, war nicht herauszubekommen.

Andreas Stenglein, 23. August 2008

NSDAP-Mitgliedschaft

Die drei Laienrichter am Volksgericht München I: Leonhard Beck, Philipp Hermann und Christian Zimmermann (sowohl aus Tegernsee als auch aus Hattenhofen) sowie die drei Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht: Josef Seeber, Alois Christ und Josef Haisermann waren – wie mir das Bundesarchiv Berlin am 23. bzw. 31.10.2008 bestätigte – keine Mitglieder der NSDAP (Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei) gewesen und sind – wie mir das Staatsarchiv München am 24.10.2008, AZ.: 5042/Stenglein, bescheinigte – auch keinem Spruchkammer- verfahren unterzogen worden.

Andreas Stenglein, 31. Oktober 2008

Berichtigung/Ergänzung: Richard Stenglein

Berichtigungen Richard Stenglein

Andreas Stenglein, 20. Juli 2011

Ergänzung: Christian Stenglein

Bamberg, im Februar 2013

Ergänzender Hinweis:

Ludwig Stengleins Rolle bei der Entlassung Hitlers aus der Haftanstalt Landsberg beschreibt Bernhard Josef Neumann in seinem Buch „Däh, jetz ham mer den Kriech“ (2010, Band 1, S.129 ff.) wie folgt:

„Aber der »Erste Staatsanwalt für den Landgerichtsbezirk München I, Ludwig Stenglein, der im Hitler-Prozeß als Chefankläger amtiert hatte, unterstrich in einem Brief vom 23. September [1924] nachdrücklich, wie wenig Hitler seine Absichten während der Haft verändert habe, er werde zweifelsohne dort ansetzen, wo er aufgehört habe, und selbstverständlich stelle die Freilassung eine große Gefahr für die >öffentliche Ruhe< dar. Neben Andeutungen auf den skandalösen Verlauf des Verfahrens betonte Stenglein die kriminelle Natur von Hitlers Verhalten im Vorfeld des Putsches und danach. Der Putschversuch habe nicht nur den bayerischen Staat und das Deutsche Reich gefährdet, sondern eine erhebliche Anzahl an Menschenleben gekostet, … und absichtsvoll den bewaffneten Konflikt mit der Polizei provoziert. Der Staatsanwalt wies darauf hin, daß Hitler l922 wegen Landfriedenbruchs zu einer Gefängnisstrafe von drei Monaten verurteilt worden sei, einen Monat abgesessen habe und für den >Strafrest< eine Bewährungsfrist bis zum l. März l926 erhalten habe, was im zweiten Hitler-Prozeß hätte erwähnt werden sollen, aber verschwiegen wurde. Er beantragte den Widerruf dieser Bewährungsfrist … Es bestehe kein Grund für die frühzeitige Entlassung, schloß Stenglein, und daher stellte er den Antrag auf Ablehnung der Bewährungsfrist.« Stenglein aber blieb »einsamer Rufer in der Wüste«. Dieser Erste Staatsanwalt zeigte rechtsstaatliches Denken, das seinen unverwechselbaren Ausdruck darin findet, dass vor Gericht alle Menschen gleich zu behandeln sind. Bei ihm spielten politische Vorlieben offenbar keine Rolle. Das Landgericht dagegen billigte am 25. September die bedingte Haftentlassung zum l. Oktober 1924. Staatsanwalt Stenglein legte Beschwerde ein, die dem Obersten Bayerischen Landgericht am 29. September zuging. Am 6. Oktober l924 verwarf das Oberste Bayerische Landgericht die Beschwerde der Staatsanwaltschaft. Am 12. Dezember erbat das Oberste Bayerische Landgericht »einen Bericht des Gefängnisdirektors von Landsberg über die Führung Hitlers … Im Sinne der Anfrage erwiderte [Gefängnisdirektor] Leybold binnen zwei Tagen mit einem weiteren überschwänglichen Bericht über Hitlers Charakter und sein Verhalten im Gefängnis, der mit den Worten endet: >Er ist nach seiner Führung im Strafvollzug der Bewilligung einer Bewährungsfrist in besonderem Maße würdig.< Mit dieser neuerlichen Dokumentation von Hitlers guter Führung im Rücken verwarf das Bayerische Oberste Landgericht am 19. Dezember endgültig den Einspruch der Staatsanwaltschaft gegen den Beschluß des Landgerichts auf Gewährung einer Bewährungsfrist und verfügte die Entlassung … Bei dieser Entscheidung half zweifellos das Ergebnis der Reichstagswahl vom 7. Dezember, denn die Aktien des Nationalsozialismus schienen stark zu fallen. Doch die Entschlossenheit der bayerischen Gerichte, auch gegen die überzeugende Argumentation der Münchener Polizei und der Staatsanwaltschaft auf Hitlers frühzeitige Entlassung zu bestehen, ist allein durch politische Voreingenommenheit zu erklären.« … »Am 20. Dezember 1924 um zwölf Uhr wurde Hitler entlassen.« …“

Identität des Laienrichters Zimmermann:

Mit einem Brief des Bayerischen Hauptstaatsarchivs vom 05.08.2015 werden die letzten Zweifel an der Identität des Laienrichters Zimmermann ausgeräumt. Darin heißt es:

„[…] In einem Sammelakt mit dem Betreff ‚Beteiligung von Richtern und Staatsanwälten an Todesurteilen der Sondergerichte’ aus dem Bestand JUSTIZMINISTERIUM (Signatur: MJu 26927) konnte in dem Abschnitt über die Entnazifizierung von Dr. Georg Neithardt ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 19. Oktober 1949 gefunden werden, in dem es um das Ersuchen des Generalklägers beim Kassationshof im Staatsministerium für Sonderaufgaben zur Ermittlung der Beisitzer des Hitler-Prozesses geht. In diesem Schreiben wird berichtet, dass mithilfe eines Adressbuches des Dorff-Verlags aus dem Jahr 1925 Folgendes zu den Personen der Laienrichter festgestellt werden konnte: […] Christian Zimmermann, Versicherungsinspektor, Humboldtstr. 9/III’.
[…] Zur Namensänderung der Familie Fratton in Zimmermann im Jahre 1886 ist im Bestand INNENMINISTERIUM ein dünner Akt vorhanden: MInn 49820.“

Bei dem Laienrichter Zimmermann handelt es sich also um den am 18. April 1858 in Tegernsee geborenen Christian Fratton, der sich später Christian Zimmermann nannte.

Nachtrag zu Hans Ehard:

Vergleiche auch: Biografischer Artikel zu Hans Ehard, Autor Ulrich-Dieter Oppitz, erschienen im Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon, Verlag Traugott Bautz GmbH in Nordhausen (abgerufen 17.08.2021, 12.06 Uhr).

© Andreas Stenglein, im August 2021