Die Rettung des Gaustadter Pfarrhauses 1977 Freistellung

Wie das Gaustadter Pfarrhaus gerettet wurde 1977

 

Nachtrag vom 10.02.2016

Die „große Baulast“ am Gaustadter Pfarrhaus geht auf diverse Beschlüsse der Mitglieder der katholischen Kirchengemeinde (Andersgläubige hatten nichts hineinzureden) in der Zeit von 1876 bis 79 zurück, wo es u. a. heißt: „… und nehmen die Schenkung des Anwesens Nr. 46a, welcher Besitzstand zur künftigen Pfarrwohnung bestimmt ist, nicht nur mit dem größten Dank an, sondern übernehmen auch recht gerne die größere Baulast, insofern der Baufond nicht ausreichen sollte.“ Vgl. Gründung der Pfarrei Gaustadt.

Die Verhandlungen wegen der beabsichtigten Ablösung der „großen Baulast“ führte ich mi Prälat Hans Wunder vom Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg.

Der Gaustadter Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 9. Dezember 1971 beschlossen, „gegen Zahlung eines einmaligen Betrages von 200.000 DM an das Erzbischöfliche Ordinariat die ‚große Baulast’ am Pfarrhaus abzulösen“. Dieser Beschluss wurde jedoch im April 1972 wieder aufgehoben.

Andreas Stenglein