Nur eine lächerliche Geldstrafe
(Leserbrief vom 8. September 2005)
Selten habe ich eine so schwammige Urteilsbegründung gelesen wie die am Dienstag im FT, wo es um die Verurteilung dreier Basketballer geht (GHP-Stars als Schläger). Da vermöbeln drei kräftige recht lange Männer drei weniger lange und sicherlich auch weniger starke Mitmenschen, davon zwei Frauen (!).
Sie erhalten vom Richter nur eine Geldstrafe, weil dieser einen minderschweren Fall zu Grunde legt und am unteren Strafrahmen bleibt. Schließlich seien die Angeklagten ja provoziert worden. Hört, hört! Im Grunde genommen sei der Geschädigte selber schuld an der ganzen Sache, weil er einem der Angeklagten ein Glas ins Gesicht geschmissen und ihn schwer verletzt hätte. Umgekehrt wird ein Schuh draus, Herr Richter! Der junge Mann, der das Glas warf, handelte mehr oder weniger in Notwehr auf eine Provokation, richtiger: auf eine Beleidigung – wenn, zugegebenermaßen, nicht unbedingt adäquat. Denn das scheint doch unbestritten zu sein: Einer der Angeklagten hatte der Ehefrau des späteren Opfers in den Hintern gekniffen. Das ist eine Beleidigung, keine wörtliche, sondern eine tätliche, worauf – so meine ich – der Ehemann spontan zu reagieren und dem Verursacher eine zu schmieren hat. Damit wäre die Sache ausgestanden gewesen.
Die beiden Kumpane des Hinternkneifers waren überhaupt nicht involviert, sie hatten mit der Sache nichts zu tun. Dass sie sich einmischten und einen Streit mit schwerer Körperverletzung entfachten, ist von dem Herrn in der Schwarzen Robe total fehlgedeutet worden! Statt einer im oberen Strafrahmen angesiedelten Freiheitsstrafe bekamen sie eine lächerliche Geldstrafe (die ihnen die Zuschauer bei den nächsten Spielen großzügig ersetzen werden). Schließlich sind sie ja provoziert worden!
Ob sie provoziert wurden oder nicht – sie haben keine Selbstjustiz zu üben. Wenn sie sich nicht benehmen können und meinen, anderer Männer Frauen ungeniert und ungestraft in den Hintern kneifen zu dürfen, dann sollen sie hingehen wo sie wollen – aber keine Lokale besuchen und Schlägereien vom Zaune brechen.
Andreas Stenglein
Weiße Marterstraße 13
96049 Bamberg-Gaustadt