Gaustadt
Erstmalige Erwähnung des Ortes
Sowohl Dr. Adam Martinet1 als auch Joachim Heinrich Jäck2 vertreten den Standpunkt, dass Gaustadt im Jahre 1136 das erste Mal erwähnt wurde. Letzterer legt sogar das genaue Datum fest: den 7. November.
Dr. Konrad Arneth3 hingegen meint, dass das nicht stimme und nur das Jahr 1015 in Betracht komme.4 Alle drei beziehen sich auf eine Stelle in Schannats5 „Vindemiae literariae I, 23, 49“6.
Um von vorneherein keinen Zweifel aufkommen zu lassen, weise ich hier schon darauf hin, dass alle drei nicht Recht haben.
Die angeführte Stelle lautet: Traditio Erchanberti Canonici.
Noscant Praesentes & Futuri Fideles CHRISTI, quod ERCHANBREHT Canonicus & Presbiter de novo Monasterio, Praedium suum in villa Guhstat pro Animae suae Remidio tradidit ad Altare S. Michaelis in Monte Monachorum, sic tamen, ut pars ejus, quae sita est in Episcopatu Babenbergensi in proprium sit tradita, partem vero in Episcopatu Wirceburgensi sitam, X. argenti Libris, secundum Loci illius consuetudinem, si quis repetat, redimere habeat Potestatem. Am Rand steht per Hand: 1136?7
Leicht bereinigt kommt folgende Formulierung heraus: Traditio Erchanberti Canonici
Noscant praesentes et futuri fideles Christi, quod ERCHANBREHT canonicus et presbiter de novo Monasterio praedium suum in villa Guhstat pro animae suae remidio tradidit ad altare S. Michaelis in Monte Monachorum, sic tamen, ut pars eius, quae sita est in episcopatu Babenbergensi, in proprium sit tradita, partem vero in episcopatu Wirceburgensi sitam X argenti libris, secundum loci illius consuetudinem, si quis repetat, redimere habeat Potestatem.
Dr. Martinet machte – siehe Auszug – auf Seite 11 seiner Abhandlung „Innere Geschichte des Dorfes Gaustatt“8 aus dem Stifter Erchanbrecht, canonicus et presbiter de novo Monasterio, einen „Erchanbrecht, Stiftsherr am Neumünster zu Würzburg“ (vermutlich deshalb, das sei zu seiner Entlastung angenommen, weil es ein solches Stift nur in Würzburg und nicht in Bamberg gab) – ein verhängnisvoller Übersetzungsfehler, der sich nicht mehr revidieren ließ. („Das eben ist der Fluch der bösen Tat, dass sie, fortzeugend, immer Böses muss gebären.“9) Auch das Hinzufügen der am Urkundenrand stehenden Jahreszahl 1136 ist nicht in Ordnung; sie mag in gewisser Hinsicht verständlich sein, plausibel ist sie nicht.
Die Arbeit ist im „8. Bericht über das Bestehen und Wirken des Historischen Vereins zu Bamberg [HVB] von September 1844 bis Juni 1845“ im Bestand des HVB beim Stadtarchiv Bamberg abgedruckt (Signatur: F 24 8-10 1844-47). Sie liegt auch in Buchform vor.
Jäck kam in seiner „Fortsetzung der Auszüge aus Urkunden und gleich- zeitigen Chronisten zur Geschichte Bamberg“ im selben Bericht des HVB – Seite 45 – zu folgendem Ergebnis: „1136, 7. November, Würzburg, übergibt der Stiftsherr und Priester Erchanbert von Neumünster sein Gut zu Gaustatt für sein Seelenheil dem Kloster Michelsberg (Schannat vind. I, 23, 49).“ So wie es ausschaut, hat er bei Martinet abgeschrieben und dabei ein wenig manipuliert. Er hat die Ortsangabe Würzburg vertauscht und die Zeitangabe 7. November, die zur vorherigen Spalte gehört und die Regierungszeit Abts XI. Hermann (1123-1147 den 7. November) betrifft, als Schenkungsdatum dazugeschrieben.
Dr. Arneth, der Dritte im Bunde, blieb ebenfalls auf dieser Linie. Er übersetzte: „Alle gegenwärtigen und zukünftigen Christgläubigen sollen wissen, dass Erchanbrecht, Kanoniker und Priester am Neumünster, sein Gut im Dorfe Gaustadt zum Heile seiner Seele auf den Altar des Hl. Michael auf dem Mönchberg stiftete und zwar so, dass [nur] dessen im Bistum Bamberg liegender Teil als Eigentum übergeben wurde, dass aber, wenn jemand den im Würzburger Bistum liegenden Teil um 10 Pfund Silber nach dem Gewohnheitsrecht jenes Ortes kaufen wolle, er die Möglichkeit dazu habe.“
Die Ortsbezeichnung Würzburg hat er zwar weggelassen, wenngleich er sie meint, und auch die Jahreszahl 1136 hat er sich nicht zu eigen gemacht. Er vertrat vielmehr die Meinung, dass die Schenkung wesentlich früher vorgenommen worden sein müsse. Auf diese These komme ich noch einmal zurück.
Dr. Martinets nächste Einträge in seiner „Inneren Geschichte …“ unter „Urkundliche Chronik des Dorfes Gaustatt“ will ich der Vollständigkeit halber anführen, wenngleich sie für die Beantwortung der Frage nach der erstmaligen Erwähnung Gaustadts mit Ausnahme des ersten Eintrags keine Rolle, jedenfalls keine entscheidende, spielen:
- „113610 übergibt Uzilin, Propst der alten Kapelle zu Regensburg zur Abhaltung eines Jahrtages dem Kloster Michelsberg bei Gaustatt einen Mansus [= Hof, Lehen], der ½ Pfund zahlt. Aus dem Chronikon des Abts Andreas p. 86 b.“
- „1220 [während der Regierungszeit des XVI. Abtes Herold von 1112, richtig: 1212-1221]: Indict[ion] VIII. [gemeint: 8. Amtsjahr] verleiht Bischof Eckbert von Bamberg dem Kloster Michelsberg einen Hof zu Gaustatt mit Äckern, Wald, Zehnten, Vogtei und allen Rechten. Aus dem Chronikon des Abts Andreas p. 101 b.“11
- „1223 [während der Regierungszeit des XVIII. Abtes Hartung von 1221-1237]. Indict. XI. bestätigt Bischof Eckbert von Bamberg, daß Heinrich von Steppach die Vogtei im Dorfe Gaustatt, die 9 Schillinge trägt, und eine Tenne (area) mit einem Hause daselbst, die 12 Denare zahlt, dem Kloster Michelsberg schenke. Daselbst [Chronikon] p. 101 b.“12
Ehe ich mich der Beantwortung der Frage zuwende, ob die in Rede stehende Jahreszahl 1136 als erstmalige Nennung Gaustadts guten Gewissens zugrunde gelegt werden darf, muss ich erst auf Jäcks Beitrag auf Seite 8 seines Berichts eingehen. Er führt dort aus: „1100, beiläufig, Bamberg, läßt der 1096-1112 [richtig: 1094] regierende michelsb[ergische] Abt Gumbert oder Gumbold13 die auf einem klösterlichen Gute befindliche beste Quelle fassen, um sie seinen Mitbrüdern, welche über den ehemaligen Mulder-See durch den sogenannten Mönch-Steig dahin öfters lustwandelten, leichter genießen zu lassen.14 (Da man auf fremden Boden keine Eigenthums-Rechte ausüben darf, und der Name Gumberts-Brunn bis unsere Zeit sich erhielt, so ist der jetzige Fischerhof als die Wiege und erste bekannte Besitzung des Dorfes Gaustatt anzunehmen.)“ Eine Findstelle ist nicht angeführt.
Als Jahr der ersten Erwähnung Gaustadts wäre demnach nicht 1136, sondern 1100 anzusetzen, was allerdings die Beantwortung der Frage voraussetzt, ob der Gumbertsbrunnen zu Gaustadt gehört hat oder nicht.
Dr. Arneth führt in der Ortschronik – Seite 55 – darüber aus, dass Gumpert, wie Karl Philipp Löven 1748 in seinem „Gründlichen Zusammenhang … aller Rechten … und Gerechtigkeiten … der Abtei St. Michelsberg“15 bemerkt, eine Quelle in einer Anlage fassen ließ, die im Besitz des Klosters war und dass „der Gomprechtsbronnen, so man gemein den Jungfersbronnen nennet, des Closters freieigen ist und nicht zum Gaustadter Flur, sondern zur Immunität gehört“.
Auch wenn die Zuständigkeit nicht ganz eindeutig ist, lasse ich zunächst die Jahreszahl 1100 als erstmalige Erwähnung Gaustadts gelten.
Nun wieder zurück zum Jahr 1136, zu jenem Jahr, in dem Gaustadt erstmals genannt worden sein soll.
Dr. Martinet hat die fragwürdige Jahreszahl 1136 von Schannat übernommen. Wie sie von 1723 bis 1845 hineinkam, ist nicht bekannt.16 Nicht auszuschließen ist, dass sie Martinet selber hineingeschrieben hat. Die Gründung Gaustadts als solche legt er in die Zeit vor 1000. In der Einleitung zu seinem Bericht äußert er sich hierzu wie folgt:
„Gewiß ist, daß schon vor 1136 Gaustatt als Dorf, und in den urkundlich genannten Besitzungen (Alloden) unabhängig vom Kloster Michelsberg bestanden hat, da z. B. der Chorherr Erchanbrecht seinen ihm eigenthümlichen Hof im Dorfe Gaustatt an das besagte Kloster schenkt … Wie aber das Dorf Gaustatt selber entstanden, ob vielleicht slawische Ansiedler daselbst die Ansiedlung gegründet haben, wie solches in [Ober-]Haid, Vi[e]reth, Dörfleins geschehen, ist aus Mangel an Urkunden unbekannt geblieben.“17
Dr. Arneth resümiert: „Leider gibt Schannat seine Quelle nicht an. Die Urkunde im ’Urkundenbuch des Abts Andreas Lang’ sucht man vergebens. E. v. Guttenberg spricht von ,einem jetzt verschollenen Michelsberger Codex’ in Fulda“18 – siehe die Fußnoten 7 und 11 -. Er sagt – auf Seite 26 der Ortschronik – kategorisch, „dass der Ansatz dieser für Gaustadt wichtigen Nachricht für oder um 1136 vollkommen willkürlich bleibt.“ Er geht davon aus, „daß die im Jahr 1015 erfolgte Gründung des Klosters Michelsberg Erchanbrecht veranlasst haben könnte, seinen Besitz an die neue Stiftung zu verschenken“. Diese Hypothese scheint sinnreich, ist trotzdem falsch, weil das zu Ehren Mariens und aller Heiligen vom Würzburger Bischof Adalbero (1045-1063) errichtete Kollegiatstift, das sog. „Neumünster“, erst zwischen 1058 und 1063 gegründet wurde!
Zu den etwas verworren erscheinenden Besitzverhältnissen lässt sich am ehesten Folgendes anmerken: Die eine Hälfte des Erchanbrechtguts19 lag in Gaustadt – also im Bamberger Bistum, die andere Hälfte lag in Bischberg – also im Würzburger Bistum. Es handelt sich um zwei rechtlich verschiedene Gegebenheiten: Den Gaustadter = Bamberger Teil kann Erchanbrecht ohne weiteres verschenken, den Bischberger = Würzburger Teil nicht. Der Besitz in zwei verschiedenen Herrschaftsgebieten könnte für das Kloster ein Grund gewesen sein, Erchanbrecht auf eine „Schenkung“ zu drängen (falls er es nicht aus freien Stücken tat), weil es keine fremden Bürger mit Grund und Boden in seinem Gebiet haben wollte.
Der Vermerk „Praedium suum in villa Guhstat“ = sein [Land-] Gut im Dorf Guhstat (nicht sein Gut Guhstat) drückt klar aus, dass es weitere Anwesen gegeben hat. Der Hinweis auf das „Gewohnheitsrecht jenes Ortes“ beim Kauf des im Würzburger liegenden Teils kann sich nur auf einen real existierenden Ort in der Nähe Gaustadts beziehen – auf Bischberg. Der dortige Teil des Erchanbrechtguts war mit Sicherheit das später als „Mönchsgütlein“ bezeichnete Gehöft, aus dem die Höfe mit den Plan-Nummern 124 und 135 sowie 136 und 137 herrühren (siehe dazu „BISCHBERG, ein fränkisches Ganerbendorf“ von Dr. K. Arneth [1965] und meine Arbeit „DIE KRÖNERIN“ [1986 und 1995]).
Dr. Arneths Ansicht, dass die Schenkung nicht um 1136, sondern um 1015 erfolgt sei, ist zwar einleuchtend, jedoch genau so willkürlich wie die Dr. Martinets (s. o.). Indirekt bringt er das – auf Seite 28 der Ortschronik – selber zum Ausdruck, wo er feststellt, dass eine Datierungsmöglichkeit bestünde, „wenn es gelänge, diesen Kanoniker von Neumünster in Würzburg nachzuweisen und wenigstens für ein urkundlich gesichertes Jahr festzulegen“, dass aber alle Bemühungen vergeblich gewesen seien und „gerade die ‘Nekrologien des Michelsberges’, die doch bei soviel kleineren Schenkungen die Namen der Wohltäter anführen, in diesem Falle versagten“.
Lt. Dr. Arneth wurde Bischberg am 21. Juni 1013 mit seiner Kapelle, die dem Würzburger Bischof vorbehalten blieb, genannt20 (was auf die 1013 unter König [später Kaiser] Heinrich II. erfolgte Neugliederung zwischen dem neuen Bistum Bamberg [Bischof Eberhard, 1007-1040] und dem alten Bistum Würzburg [Bischof Heinrich von Würzburg] zurückgeht). Im Raum Bischberg – Viereth überschnitten sich also der weltliche Besitz Bambergs mit der geistlichen Gewalt Würzburgs.21
- 1015 erfolgte, worüber es keinen Streit mehr gibt, die Gründung des Klosters Michelsberg.
- Vor 1015 kann eine Schenkung zu Gunsten des Klosters nicht erfolgt sein.
- Nach 1015 muss es für eine Schenkung einen Stiftsherrn und Priester Erchanbrecht am Würzburger Neumünsterstift als Stifter gegeben haben.
Ich kann zwei Erchanbrechts für die fragliche Zeit präsentieren, die – das sei vorweggenommen – beim ersten Hinsehen als „Schenker“ bzw. „Stifter“ jedoch offenbar nicht in Betracht kommen. Es sind dies:
- Erkenbertus subdiaconus im Jahre 1069 (Monumenta Boica 37-46 [Urkunden von Bistum und Hochstift Würzburg], MB 37, S. 28 f., Nr. 69), über den nichts bekannt ist.22 Ob eine Identität mit dem unter dem 22. März im „Necrolog des Klosters Michelsberg“ (Msc. Lit. 144 der Staatsbibliothek Bamberg, Seite 72) aufgeführten Erchenbertus subdiakonus et monachus besteht, ist nicht auszuschließen.
- Erkenbertus Presbyter s. Jacobi unter den Gedenktagen vom 30. April im „Necrolog“, Seite 77.
Beide waren nicht am Stift Neumünster in Würzburg und scheiden somit als Stifter aus. Das ergab die erste kursorische Durchsicht des „Urkundenabschriftbuchs“ von Schannat bzw. des „Michelsberger Necrologs“.
Fast war ich versucht, an einen grandiosen Schwindel zu denken, weil es
- keine Urkunde (wo ist die?), sondern nur eine Urkundenabschrift (wovon?) sowie
- keinen Neumünsterer Erchanbrecht gibt, infolgedessen
- das Kloster eine Schenkung vorgetäuscht und ein Gut sich unter den Nagel gerissen hat.
Weil ich das nicht wahrhaben wollte, habe ich die Archivalien noch einmal durchgesehen und vor allem den links liegen gelassenen Erkenbertus23 von St. Jakob genau unter die Lupe genommen.
Der war selbstverständlich kein Kanoniker und Priester am in Rede stehenden „Novo Monasterio“ (Neumünster) in Würzburg, sondern Priester am „novo Monasterio“ (neuen Kloster, Stift) in Bamberg. Dieses „neue Kloster“ ist der Casus knacktus. Dazu lasse ich Erich v. Guttenberg in „Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Bamberg“ zu Wort kommen:
„1071-1072 Mai 3: Bischof Hermann gründet aus eigenen Mitteln das Kollegiatstift St. Jakob in Bamberg außerhalb der Domburg gegen Westen, besetzt es mit 25 Kanonikern und weist ihnen Unterhalt und Kleidung zu – Im Mai 1072 war somit mindestens der Unterbau der Stiftskirche vollendet, die Gründung fällt also wahrscheinlich in das Jahr 1071 … (Nr. 421).“
„1072 etwa im Sommer: Bischof Hermann benützt den Tod des von im eingesetzten Stiftspropstes zu St. Jakob in Bamberg, um die Kanoniker zu entfernen und übergibt den Ort mit allen Zugehörungen dem Abt Egbert von St. Michael zur Einführung der Mönchsregel … (Nr. 423).“
„1087, am 22. März, wird Erkenbertus in den „Regesten“, Nr. 545, als Teilnehmer an der Synode der Bamberger Kirche unter dem 7. Bischof Rupert (1075-1102) erwähnt.
Und in Friedrich Wachters „General-Personal-Schematismus der Erzdiözese Bamberg“ steht er unter Nr. 2181 im Jahre 1087 als Domherr von Bamberg und Hildesheim.24
Ich halte deshalb fest:
- Es gibt einen Erchanbrecht, der dem Kloster Michelsberg ein Gut gestiftet hat. Das ergibt sich aus der Urkundenabschrift bei Schannat im Band I.
- Stifter war, wie der Vermerk „Hic detit praedium suum“ beim Erinnerungstag im „Necrolog“ belegt, der Priester Erkenbertus vom Kloster St. Jakob (kein anderer!).
- Zu datieren ist die Schenkung des Erchanbrecht- bzw. Erkenbertguts und damit die erstmalige Erwähnung Gaustadts auf die Zeit 1071/72.
- Alle anderen Jahreszahlen sind – um das klipp und klar zu sagen – bezugslos, willkürlich und nicht haltbar.
Wessen Sohn der Stifter gewesen ist und von wann bis wann er gelebt hat, ist nicht bekannt. Gelebt haben dürfte er – wenn er 1071 stiftete und 1087 an der Synode teilnahm – von 1040 bis 1100. Gestorben ist er lt. General-Personal-Schematismus an einem 5. Februar irgendeines Jahres.
– – – – –
NB Der Aufsatz ist gegenüber der ursprünglichen Fassung vom Mai 2004 modifiziert, d. h., dass die aufgrund neuerer Forschungen gewonnen Erkenntnisse eingebaut sind. Besonders weise ich darauf hin, dass zwischenzeitlich „Das Necrolog des Klosters Michelsberg in Bamberg“ veröffentlicht wurde (Hg. Johannes Nospickel) und in der Staatsbibliothek unter H Bl M 774 steht. Alle Gedenktage sind in der Rubrik „Kalendarische Folge der Einträge und Provenienzregister“ nachzuschauen.
Nachdruck, auch auszugsweise, ist nicht gestattet. Jede Verwertung, insbesondere das Herstellen von Fotokopien sowie die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen, ist ohne meine Einwilligung nicht erlaubt.
Andreas Stenglein, im April 2006
1) Dr. Adam Martinet, *12.1.1800 Höchstadt/Aisch, + 11.10.1877 Bamberg; Katholischer Theologe, Lyzealprofessor.
2) Joachim Heinrich Jäck, *30.10.1777 Bamberg, + 26.1.1847 Bamberg; Ordensgeistlicher, Königlicher Bibliothekar in Bamberg.
3) Dr. Konrad Arneth, *23.3.1891 Bamberg, + 9.7.1983 Bamberg; Gymnasiallehrer.
4) Siehe: „Gaustadt, Ein fränkisches Klosterdorf“ (= Gaustadter Ortschronik), Seite 27.
5) Johann Friedrich Schannat, *23.7.1683 Luxemburg, + 6.3.1739 Heidelberg; Historiker.
6) „Vindemiae literariae“ (d. h. Gelehrte Weinlesen), Band I, Teil VI, Kap. XXIII, Seite 49.
7) Es handelt sich um eine Urkunde, genauer gesagt, um einen Urkundenauszug aus einem – wie Archivar Erich v. Guttenberg (1888-1952) vermutet – „jetzt verschollenen Michelsberger Codex in Fulda“. Darauf komme ich noch einmal zurück.
8) Der ganze Titel lautet: „Das öffentliche Leben der Landgemeinden des ehemal. Fürstentums Bamberg oder: Innere Geschichte des Dorfes Gaustatt„.
9) So lässt Schiller Octavio Piccolomini zu seinem Sohn Max in „Die Piccolomini“ im 5. Aufzug sprechen, um ihm die Augen zu öffnen.
10) Dr. Arneth meint, dass die Jahreszahl 1136 nicht stimmen könne und die Schenkung kurz vor Herolds Tod = 7. November 1147 erfolgt sein dürfte. Ruzelin starb zwischen 1147 und dem 24. September 1151 (Gaustadt, Seite 29).
11) „Das Urkundenbuch des Michelsberger XXXVII. Abts Andreas Lang [von 1483-23.10.1502] in vollständigen Auszügen mitgetheilt von Caspar Anton Schweitzer“ in den Berichten des HVB 16 (1853) und 17 (1854).
12) Georg Pfuhlmann (*20.9.1915 Gaustadt, + 6.4.1961 Gaustadt) hat am 2. April 1949 als damaliger Dritter Bürgermeister einen kleinen Artikel über die „Geschichte unseres Heimatdorfes Gaustadt“ veröffentlicht, der sich offenkundig auf Dr. Martinets Arbeit „Das öffentliche Leben …“ stützt bzw. diese über weite Passagen wortgetreu übernimmt.
13) Vor ihm gab es im Frankenland schon einmal einen um 720-30 in Ansbach geborenen Gumbert, der um 750 auf seinem Gut in Anoldsbach [= Ansbach] ein Benediktinerkloster gründete und am 11. Juli 794 während seiner Wahl zum Bischof von Würzburg starb. Er soll ein „fränkischer Edelfreier“ gewesen sein. Die gelegentlich vertretene Meinung, dass er in Würzburg als Sohn des Herzogs Gosbert und der Geilana zur Welt kam und mehrere Stiftungen (darunter Anoldsbach) zur Sühne dafür, dass seine Mutter den hl. Bischof Burkhard habe töten lassen, errichtete, gehört ins Reich der Märchen, weil Gozbert bzw. Gosbert (Sohn Hetans sen.) und Geilana von etwa 640 bis 700 lebten und 689 den Apostel Kilian (etwa 640-689) und nicht den Bischof Burkard (683-754) umbringen (d. h. erschlagen) ließen und deren Sohn nicht Gumbert, sondern Hetan II. hieß.
Andreas Sebastian Stenglein, November 2010.
14) Mit „Mulde“ wird die Flur in der Senke des Ottobrunnens etwa zwischen der Gärtnerei Dechant (Stiefler) und der Scheune Ullrich bezeichnet, wo es noch vor Jahren einen kleinen Weiher gab. Die Bezeichnung Ottobrunnen, nach dem hl. Otto (1060-1139), gibt es erst seit 1839. Vorher könnte der vom Michelsberg unten an St. Getreu vorbei in Richtung Waldwiese und dann in Richtung Gaustadt und damit zum Fischerhof (heute Cherbonhof) führende Weg „Mönchsteig“ geheißen haben.
15) Damit ist gemeint: Löven, Karl Philipp, Hochfürstlich Bamberg’scher Hofrat und Klostersyndikus: „Das Kloster Michelsberg: Grundsätze, Rechte, Gerechtigkeiten“ im Bestand des HVB bei StadtAB unter (neu) Rep. 2, Nr. 291 und 292.
16) 1723 = Schannats Veröffentlichung von „Vindemiae literariae“; 1845 = Dr. Martinets Ausgabe von „Das öffentliche Leben …“.
17) Dr. Hans Jakob kommt in seinem Beitrag „Vor- und frühgeschichtliche Siedlungen in der Gemarkung Gaustadt“ (Gaustadt, S. 11-16) zum Ergebnis, dass der Ort wenigstens seit dem 5. Jahrhundert n. Chr. besteht. Er stützt sich dabei auf die zahlreichen Fundstücke jener Zeit, bes. auf die „Gaustadter Bildsteine“ (im Bamberger Historischen Museum), die fälschlich „Bamberger Götzen“ genannt werden.
18) Erich Frh. v. Guttenberg: „Die Territorienbildung am Obermain, in: Bericht des HVB 79 (1927), S. 1-539“, S. 179, Anm. 14.
19) Der Stifter hieß lt. Urkunde Erchanbert bzw. Erchanbrecht (nicht Erchanbreht, das ist ein Schreibfehler).
20) Quelle: Erich Frh. v. Guttenberg: „Die Regesten der Bischöfe und des Domkapitels von Bamberg (Würzburg 1963)“, Nummer 108.
21) Möglicherweise wurde damals der Rödelbach als Grenze festgelegt.
22) Alle weiteren Archivalien (Urkunden) des Würzburger Neumünsterstifts erbrachten keinen Anhaltspunkt auf den in Betracht kommenden Erchanbrecht. Auch nicht bei Alfred Wendehorst: „Das Bistum Würzburg 4. Das Stift Neumünster in Würzburg“, Berlin – New York 1989. Freundliche Hinweise des Bistums- und des Staatsarchivs Würzburg.
23) Erkenbertus oder Erkenbert (Erko) = „Der sehr Glänzende“ (althochdeutsch).
24) Wachter dürfte einen Schritt zu weit gegangen sein. Es gibt nur einen Hildesheimer Domkanoniker und Subdiakonus Erkenbertus, dessen Name von 1211-1217 mehrfach im „Urkundenbuch des Hochstifts Hildesheim“ (Hrsg. Janicke, Bd. I Nr. 647, 660, 701) erscheint. Freundlicher Hinweis der Dombibliothek Hildesheim.
Nachtrag:
Der Fränkische Tag Bamberg hat am 27. Januar 1967 in seiner Beilage Fränkische Blätter für Geschichtsforschung und Heimatpflege den Artikel „Gaustadt – moderne Gemeinde mit alter Geschichte“ veröffentlicht.
Darin schreibt „wh“ (dahinter verbirgt sich der inzwischen verstorbene FT-Redakteur Willy Heckel), dass Gaustadts Ortsgeschichte bis in die vorchristliche Zeit zurückreiche und seiner Ortsnamensendung „-stadt“ zufolge in der Merowingerzeit (ca. 500 bis 700) als Siedlung an der linksmainischen Altstraße Bamberg-Würzburg zum Schutz der Reisenden als Herbergsort mit Nachschub- und Depotfunktion angelegt worden sein dürfte und gleichsam dem Brückenort Hallstadt an der rechtsmainischen Altstraße entspräche (vgl. Theodor Haas in Fränk. Blätter, Jg. 1952, S. 79). Des Weiteren führt er aus, dass der Ort erstmals 1220 erwähnt worden sei, als der vom Kreuzzeug (1216/18) zurückgekehrte Bamberger Bischof Eckbert von Meran (1203/37) darin einwilligte, dass der Hof in Gustat mit Feld, Wald, Zehnt, der Vogtei und allen Rechten, welchen Marquard Slichar vom Bischof zu Lehen gehabt und auf den er zugunsten von Heinrich und Herdein von Wisentowe (= Wiesenthau) verzichtete, den Brüdern der Kirche (vom hl Michael) übereignet werde (vgl. Johann Looshorn: Die Geschichte des Bisthums Bamberg [bei Staatbibliothek Bamberg = StBB sowie bei Stadtarchiv Bamberg = StadtAB unter CA b 5/2]).
Nachzulesen ist ferner, dass Dr. Eduard Rühl in seiner Kulturkunde des Regnitztales und seiner Nachbargebiete von Nürnberg bis Bamberg [1966], S. 34, die aus dem Jahre 1652 stammende Pestsäule als einen Bildstock von besonderer Bedeutung erwähne, weil 1630 die Pest (lt. Heinrich Mayer: Die Kunst des Bamberger Umlandes [1952], S. 83) „zum Stehen gekommen“ sei, und dass über die Ortsverhältnisse kurz vor der Aufhebung des Hochstifts Bamberg als weltlicher Staat der Bamberger Mathematikprofessor Johann Baptist Roppelt in seiner Historisch-topographische Beschreibung des kaiserlichen Hochstifts und Fürstenthums Bamberg ausführlich berichtet habe.
Der guten Ordnung halber weise ich auf den Zeitungsartikel hin, der mir dieser Tage wieder in die Hände gefallen ist. Die Fränkischen Blätter liegen beim StadtAB unter F 70.
Andreas Sebastian Stenglein, im April 2007
siehe auch:
Geschichtliche Entwicklung Gaustadts – Vortrag vom 26.01.2006
Gaustadt vor 80 Jahren
Geschichte der Pfarrei